Ausschuss für Verfassungsschutz
Die Verfassung von Berlin sieht in Art. 46a die Wahl eines Ausschusses für Verfassungsschutz zwingend vor. Der Ausschuss ist daher vom Plenum des Abgeordnetenhauses jeweils zu Beginn einer Wahlperiode verpflichtend einzusetzen. Seine Aufgabe besteht in der parlamentarischen Kontrolle der Berliner Landesbehörde für Verfassungsschutz. Diese soll Gefahren für die freiheitlich-demokratischen Grundordnung und die Sicherheit der Länder und des Bundes identifizieren, indem sie Informationen über politischen Extremismus und Spionage sammelt und auswertet. Damit der Ausschuss seine Kontrollfunktion effektiv ausüben kann, ist der Senat von Berlin gesetzlich dazu verpflichtet, die Mitglieder des Ausschusses umfassend über die allgemeine Tätigkeit des Verfassungsschutzes sowie über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten.
Mehr Informationen zum Ausschuss gibt es auf der Seite des Abgeordnetenhauses.