Hauptausschuss
Der Hauptausschuss ist für alle Fragen des Haushalts- und Finanzwesens zuständig. Eine seiner Hauptaufgaben ist die Beratung des jeweils aktuellen Haushaltsgesetzentwurfs mit dem Haushaltsplan des Landes Berlin als Anlage. Dem Hauptausschuss werden darüber hinaus auch alle übrigen haushaltsrelevanten Vorlagen (des Senats) und Anträge (der Fraktionen) zur Beratung oder Mitberatung überwiesen. Nach den Beratungen werden sowohl die Beschlussempfehlung des Fachausschusses als auch die des Hauptausschusses – er hat in der Beratungsreihenfolge das »letzte Wort« – dem Plenum vorgelegt. Während der Haushaltswirtschaft, kontrolliert der Hauptausschuss – teilweise über Auflagen zum Haushaltsgesetz und gezielte Berichtsaufträge – den wirtschaftlichen und sparsamen Umgang der Verwaltungen mit den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln.
Die vielfältigen Aufgaben des Hauptausschusses werden schwerpunktmäßig darüber hinaus in den fünf Unterausschüssen:
- Unterausschuss Beteiligungsmanagement und -controlling
- Unterausschuss Bezirke
- Unterausschuss Haushaltskontrolle
- Unterausschuss Personal und Verwaltung sowie Produkthaushalt und Personalwirtschaft
- Unterausschuss Vermögensverwaltung
vor- oder abschließend beraten.
Mehr Informationen zum Ausschuss gibt es auf der Seite des Abgeordnetenhauses.