Ein Kulturfördergesetz für Berlin
Grafik: Grüne Fraktion Berlin
Am 1. Juni 2026 hat die Grüne Abgeordnetenhausfraktion ein von ihr beauftragtes Rechtsgutachten für ein Berliner Kulturfördergesetz vorgestellt und veröffentlicht. Das umfangreiche Arbeitspapier stellt die Frage nach den Chancen und Vorteilen eines solchen Gesetzes ins Zentrum, aber auch seiner Grenzen und möglichen Risiken. Die juristische Expertise untermauert zum einen die Notwendigkeit, Umsetzbarkeit und Sinnhaftigkeit des Vorhabens. Zum anderen zeigt der Verfasser ganz konkrete Wege auf, mehr Fachlichkeit, Transparenz und Planungssicherheit in der öffentlichen Kulturförderung zu verankern. Als Abgeordnetenhausfraktion verstehen wir dieses Gutachten als Beitrag zu der Initiative der Berliner Kulturszene und dem breit angelegten Beteiligungsprozess für ein Kulturfördergesetz. Diesen Austausch wollen wir – ganz im Sinne der Grünen Forderung nach einer dialogischen Kulturpolitik – fortführen und damit unserem gemeinsamen Ziel näherkommen: Dass auch in Berlin die Förderung von Kunst und Kultur besser gesetzlich abgesichert und vor politischen Eingriffen geschützt wird.
Krisen, Kürzungen, Kulturkampf: Kulturförderung in herausfordernden Zeiten
Die deutsche Kulturlandschaft steht unter Druck: Drastische Kürzungen in der öffentlichen Förderung und vermehrte Versuche, politischen Einfluss auf die Arbeit von Kultureinrichtungen oder die Vergabe von Projektmitteln zu nehmen, haben auch in Berlin die politische Debatte der letzten Jahre geprägt. Neben den unmittelbaren Auswirkungen auf die Betroffenen und die Attraktivität der Kulturhauptstadt muss diese Entwicklung allen Sorge bereiten, für die das kulturelle Leben und die Kunstfreiheit zu den Grundlagen unserer Demokratie gehören.
Wie in den allermeisten anderen Bundesländern fehlt bislang auch in Berlin ein einfachgesetzlicher Rahmen, den verfassungsrechtlichen Kulturauftrag zu organisieren. Die öffentliche Kulturförderung muss bislang, im Gegensatz zu fast allen anderen Politikbereichen, ohne eine normative Grundlage auskommen. Genau hier setzt das Gutachten an, das die Grüne Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin in Auftrag gegeben hat: Für eine Stadt wie Berlin, in der Kultur nicht nur Teil der sozialen Infrastruktur und gesellschaftlicher Aushandlungsort, sondern auch Standortfaktor ist, braucht es mehr Verlässlichkeit, Transparenz und Standards bei der Kulturförderung. Ein Berliner Kulturfördergesetz kann diesen Rahmen schaffen und zugleich die notwendige Freiheit und Unabhängigkeit in der kulturellen Praxis stärken.
Zentrale Erkenntnisse des Gutachtens
Die juristische Untersuchung zeigt, dass ein Berliner Kulturfördergesetz vor allem die Förderverfahren selbst verbessern kann: Durch klare Auswahlkriterien und nachvollziehbare Entscheidungswege sowie die Beteiligung von unabhängiger Fachexpertise werden kulturspezifische und gleichheitskonforme Verfahren gesichert. Wichtig ist dabei der Vorrang kulturbezogener Kriterien vor kulturfremden Erwägungen. Zugleich empfiehlt das Arbeitspapier eine Evaluation sowie ein regelmäßiges Berichtswesen als verbindliche Form der Kulturentwicklungsplanung – im Sinne einer dialogischen Kulturpolitik, die nicht nur kurzfristiger Haushaltslogik folgt, sondern regelmäßig kulturspezifische Bedarfe ermittelt. Deutlich wird auch, dass ein solches Gesetz durch eine Vereinheitlichung des bestehenden, in Teilen unübersichtlichen Regelungsgefüges für alle Beteiligten einen Mehrwert schafft. Vor allem lässt sich auch die zentrale Prämisse des ganzen Vorhabens realisieren: Ein Kulturfördergesetz darf den Freiheitsraum der Kultur keinesfalls einengen, sondern muss sie in ihrer freien Entfaltung vor politischer Willkür und sonstigen Eingriffen schützen.
Berlin braucht ein Kulturfördergesetz
Im Ergebnis ergibt der juristische Befund, dass ein Berliner Kulturfördergesetz sinnvoll, umsetzbar und für die Kulturförderung in der Stadt von Nutzen ist. Und somit auch für den demokratischen und gesellschaftlichen Zusammenhalt, die künstlerische Entfaltung und kulturelle Teilhabe der Berliner*innen, sowie die Innovationskraft und internationale Ausstrahlung Berlins. Zusammengefasst kann und sollte ein solches Gesetz folgendes leisten:
- durch eine staatsferne Organisation von Kulturförderung politische Einflussnahme begrenzen
- die Beteiligung der Kulturszene und Fachöffentlichkeit sicherstellen
- verlässliche Rahmenbedingungen und mehr Planungssicherheit für die Freie Szene, Institutionen und Kulturorte schaffen
- fachliche Standards und transparente Verfahren in der Kulturförderung festschreiben
- Förderbedingungen vereinheitlichen und vereinfachen
- eine dialogische Kulturpolitik durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Verwaltung, Kulturszene und ihren Verbänden verankern
- weitere Maßnahmen für Räume, Arbeitsbedingungen, Teilhabe und Vielfalt in der Kulturförderung ergreifen
- Innovationen in den Förderstrukturen und Offenheit in ihrer Weiterentwicklung ermöglichen
Das Gutachten ist hier zu finden.

