Griechische Flüchtlingslager: Wir müssen den Kindern helfen
Antje Kapek und Silke Gebel (Fraktionsvorsitzende) zur humanitären Situation von Kindern in den griechischen Flüchtlingslagern:
„Die Situation in den überfüllten griechischen Flüchtlingslagern ist eine humanitäre Katastrophe, bei der wir nicht tatenlos zusehen dürfen. Wir müssen zuallererst den Kindern helfen. Und zwar schnell, denn je länger wir warten, desto größer ist die Gefahr, dass dort Kinder sterben. Die Entscheidung der Bundesregierung, lediglich im Rahmen einer europäischen „Koalition der Willigen“ Minderjährige aufzunehmen, ist deswegen kein Durchbruch. Wir fordern die Bundesregierung auf, unverzüglich Gespräche mit anderen willigen Ländern wie Frankreich und Luxemburg zu führen. Wir sind darauf vorbereitet, unseren Anteil an einer solchen Aufnahme im Rahmen einer europäischen Lösung zu leisten. Als Land Berlin stehen wir außerdem weiterhin dazu, auch nach §23.1 im Rahmen unserer Möglichkeiten besonders Schutzbedürftige aus den Lagern zu holen und so in Sicherheit zu bringen. Sollte eine europäische Lösung nicht innerhalb kurzer Zeit realisierbar sein, wollen wir diesen Weg gehen und setzen darauf, dass die Bundesregierung das unterstützt.“
Hintergrund: Der Koalitionsausschuss hat in der Nacht beschlossen, dass Deutschland bereit wäre, im Rahmen einer „Koalition der Willigen“ 1000 bis 15000 Kinder, die schwer erkrankt oder unbegleitet und jünger als 14 Jahre sind, aufzunehmen. Allerdings nur im Rahmen einer „Koalition der Willigen“, die nun auf europäische Ebene verhandelt wird. Eine solche Aufnahme würde im Rahmen der Dublin-Verordnung erfolgen, die aufgenommenen Kinder würden nach Königsteiner Schlüssel auf alle Bundesländer verteilt. Bundesländer haben außerdem die Möglichkeit, nach §23.1 Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen Menschen aufzunehmen. Bislang ist herrschende Rechtsauffassung, dass die Bundesländer dafür das Einverständnis des Bundesinnenministers brauchen. Ein aktuelles Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Redeker, Sellner und Dahs kommt dagegen zu dem Schluss, dass Bundesländern „die Aufnahme von Flüchtenden aus den überfüllten Lagern auf den griechischen Inseln von der Bundesregierung nicht verweigert werden kann“.