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Dein Zuhause: wieder bezahlbar!

Foto: Vincent Villwock / Grüne Fraktion Berlin

Stresst dein Vermieter? Wir stressen zurück!

Das grüne Bezahlbare-Mieten-Gesetz schafft bezahlbaren Wohnraum für alle – statt nur für Menschen mit viel Geld. Es zwingt Vermieter*innen ihre Wohnungen in Schuss zu halten. Und: Wer mindestens 50 Wohnungen besitzt, muss auch einen Teil davon sozial vermieten und mehr Verantwortung übernehmen.

  • Statt Profitgier: Echte bezahlbare Wohnungen!
  • Statt Verantwortungslosigkeit: Faire Mieten und Transparenz!
  • Statt Schimmel und kaputten Fahrstühlen: Rücklagen für Instandhaltung!

Denn Eigentum muss wieder verpflichten – vor allem auf dem Wohnungsmarkt!
Und wer sich nicht an die Regeln hält? Der muss seine Wohnungen verkaufen und fliegt vom Markt. 

Mit dem Bezahlbare-Mieten-Gesetz wird dein Zuhause wieder bezahlbar.

Zum Beschlusspapier: Ein „Bezahlbare-Mieten-Gesetz“ für Berlin

Hier sammeln wir leer stehende Wohnungen und illegale Ferienwohnungen in Berlin

Schon gemeldet:

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Berlin gegen spekulativen Leerstand und illegale Ferienwohnungen – Hilf uns, gegen die Missstände vorzugehen!

Du ärgerst dich, dass in deinem Haus Wohnungen schon lange leer stehen oder als Ferienwohnungen vermietet werden? Uns ärgert das auch! Und vor allem wollen wir endlich wissen, wie viel und wo es Leerstand und Ferienwohnungen in unserer Stadt gibt.

Denn Verstöße gegen den Wohnraumschutz sind keine Kavaliersdelikte. Nur mit einer Genehmigung vom Bezirk dürfen Wohnungen länger als 3 Monate leer stehen. Auch die Vermietung von Wohnungen als Ferienwohnungen muss vorher vom Amt genehmigt werden.

Zusammen mit euch wollen wir diese Probleme in unserer Stadt sichtbar machen. Tragt im Formular unten Leerstand und illegale Ferienwohnungen ein, wenn ihr davon wisst! Wir prüfen eure Meldungen, werden sie auf Wunsch an die Bezirke zur Verfolgung weitergeben und legen uns auch gerne mit den Vermieter*innen direkt an, wenn ihr das wollt.

Mehr Fragen? Zum FAQ

Bezahlbare-Mieten-Gesetz schön und gut, aber was bringt das?

Mit dem Bezahlbare-Mieten-Gesetz holen wir für die Mieter*innen die Kontrolle zurück. Denn Eigentum muss wieder verpflichten – vor allem auf dem Wohnungsmarkt!
Es reicht nicht, Immobilien einfach nur zu besitzen und hohe Mieten zu verlangen – Verantwortung und Investitionen ins Zuhause der Berliner*innen gehören dazu.

So schützen wir dein Zuhause:

  • Verbindliche Sozialquote: Bei Neuvermietungen müssen Großvermieter*innen mindestens 20 % der Wohnungen zu Mieten unter dem Mietspiegel anbieten. Die Quote beginnt ab dem Besitz von 50 Wohnungen.
  • Instandhaltungspflicht: Wir zwingen Vermieter*innen, einen Teil der Miete verpflichtend für laufende Reparaturen und Verbesserungen zurückzulegen.
  • Kontrolle und Transparenz: Um die Einhaltung dieser Regeln zu kontrollieren, schaffen wir eine Koordinierungsstelle, die unser Gesetz umsetzt: Ein Landesamt für Wohnungswesen. Es geht Beschwerden nach und ahndet Verstöße. Mit einem Wohnungskataster machen wir endlich transparent, wem was gehört – und wo Handlungsbedarf besteht.
  • Klare Sanktionen: Wer die Regeln bricht, muss mit harten Sanktionen rechnen und hat auf dem Berliner Wohnungsmarkt nichts mehr zu suchen. Wer sich nicht an die Regeln hält? Ganz einfach: Der muss seine Wohnungen verkaufen und fliegt vom Markt.

Warum ist das nötig?

Die Realität: Immer mehr geförderte Wohnungen fallen aus der Sozialbindung, obwohl mehr als die Hälfte aller Berliner*innen Anspruch darauf hätte. Viele Vermieter*innen handeln heute nach den Regeln des Finanzmarkts und nicht danach, dass alle Menschen in dieser Stadt Wohnungen zu bezahlbaren Preisen finden – mit Folgen für uns alle: explodierende Mieten, Sanierungsstau, Verdrängung und Unsicherheit.

Bisherige Strafen sind für Großkonzerne keine Hürde; echte Veränderungen bleiben aus. Wir nutzen jetzt unsere Spielräume für Gerechtigkeit, bezahlbare Mieten und sicheren Wohnraum.

Unser Ziel:

Wohnen ist ein Grundrecht – kein Luxus. Wir schützen dein Zuhause, bringen Gerechtigkeit zurück auf den Wohnungsmarkt und beenden Angst, Unsicherheit und Abzocke.

Stresst dein Vermieter? Wir stressen zurück!

FAQ zum Melden von Leerstand

Berlin braucht Wohnraum – keinen spekulativen Leerstand oder illegale Ferienwohnungen!

Der Druck auf dem Wohnungsmarkt verschärft sich kontinuierlich und ist für viele kaum noch tragbar. Gleichzeitig entziehen Investor*innen und private Anbieter*innen dem Markt zehntausende Wohnungen, um sie über Plattformen wie Airbnb als Ferienwohnungen zu vermieten. Schätzungen gehen von 10.000 bis 30.000 zweckentfremdeten Wohnungen in Berlin aus.

Das ist sozial wie stadtentwicklungspolitisch ein Skandal, denn Wohnraum ist zum Wohnen da, nicht für den schnellen Profit. Jede als Ferienwohnung genutzte missbrauchte Wohnung und jede absichtlich leerstehende Wohnung fehlt Familien, Student*innen, Alleinerziehenden oder Senior*innen, die dringend ein Zuhause suchen.

Deshalb setzen wir Grüne uns schon lange dafür ein, die Lücken im bestehenden Gesetz gegen Zweckentfremdung zu schließen und die Bezirke endlich bei der Umsetzung zu unterstützen – denn wir kämpfen um jede Wohnung und für ein bezahlbares Zuhause für Alle!

   1. Wann ist eine Ferienwohnung illegal?

Unter einer Vermietung als Ferienwohnung versteht man das Vermieten von Räumen nur für kurze Aufenthalte, die nach Tagen oder Wochen bemessen werden. Die Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung ist grundsätzlich verboten und nur mit einer besonderen Genehmigung gestattet (Zweckentfremdungsverbot). Ausnahmen sind nur möglich, wenn das Bezirksamt diese vorher genehmigt hat. Wer ein Gästezimmer untervermietet und selbst in der Wohnung (Hauptwohnung) wohnt, muss das melden, braucht aber keine Genehmigung.

Illegal ist eine Ferienwohnung: Wenn keine gültige Genehmigung des Bezirksamts vorliegt.

Nebenwohnungen können in der Regel nur bis zu 90 Tagen im Jahr als Ferienwohnung vermietet werden, egal ob es nur ein Zimmer oder die ganze Wohnung betrifft. Auch dafür ist jedoch eine Genehmigung erforderlich.

Wer eine Wohnung oder ein Zimmer als Ferienunterkunft vermieten will, braucht immer eine Registriernummer vom Bezirksamt.

   2. Welcher Leerstand ist verboten?

In Berlin standen laut Zensus 2022 um die 40.500 Wohnungen leer. Damit wäre Wohnraum für ca. 75.000 Menschen schnell verfügbar.

Wohnungen dürfen in Berlin nicht länger als drei Monate leer stehen. Ausnahmen gibt es z. B. bei einer Renovierung oder wenn ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat – aber auch dann muss man das beim Bezirksamt melden und ggf. eine Genehmigung beantragen.

Leerstand, der länger als drei Monate dauert, muss vom zuständigen Bezirksamt genehmigt werden. Denn zu oft stehen Wohnungen lange leer, weil sie leer um bis zu 30 % teurer verkauft werden können. Das nennt man “spekulativen Leerstand”. Es gibt leider auch extreme Beispiele: Wohnungen werden sogar unbewohnbar gemacht, um sie später luxuriös zu modernisieren oder andere Mieter*innen im Haus loszuwerden, sprich ganze Häuser leer zu ziehen.

   3. Verdacht auf illegalen Leerstand oder illegale Ferienwohnung: Was kann ich tun?

Wenn du den Verdacht hast, dass in deiner Nachbarschaft eine Wohnung leer steht oder als Ferienwohnung zweckentfremdet wird, kannst du das ganz einfach hier melden. Wir, die Fraktion Bündnis 90/die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus, leiten deine Meldung an das zuständige Bezirksamt weiter und greifen das politisch auf, durch schriftliche Anfragen an die Senatsverwaltung und/oder Kontaktaufnahme mit den Vermieter*innen.

   4. Angst vor dem/der Vermieter*in: Wie schützen wir dich?

In der Vergangenheit sind leider auch Daten von Mieter*innen durch Akteneinsicht an Vermieter*innen gelangt, wenn die Zweckentfremdung nicht anonym gemeldet wurde. Damit dies nicht passiert, können wir deine Meldung auch anonym an die Bezirksämter weitergeben. Natürlich schützen wir und wahren die Anonymität auch, wenn wir direkt mit den Vermieter*innen in Kontakt treten.

Nur wer seine Rechte kennt, kann diese auch durchsetzen. Seit 2018 haben wir kostenfreie Mieter*innenberatung in allen Bezirken eingerichtet. Bitte nutzt die Beratung: https://www.berlin.de/sen/wohnen/service/serviceadressen/mieterberatungen-in-den-bezirken/

   5. Verdachtsfall gemeldet: Was passiert dann?

Das zuständige Bezirksamt muss dem nachgehen und prüfen, ob eine Genehmigung vorliegt und die Nutzung dieser Genehmigung entspricht. Sie sollten zudem Kontrollen durchführen und Verfahren gegen Eigentümer*innen oder Mieter*innen einleiten, die ihre Wohnungen ohne Genehmigung als Ferienwohnungen nutzen. Leider wird oft nur ein Bußgeld von höchstens 1.000 Euro festgesetzt. Eigentümer*innen werden in der Regel dann aufgefordert, die Zweckentfremdung zu beenden und die Wohnung auch wieder zu Wohnzwecken zu nutzen. Wenn du das möchtest, setzen wir uns mit dir in Kontakt, um dich auf dem Laufenden zu halten.

Das geltende Zweckentfremdungsverbot greift leider zu kurz und hat zu viele missbrauchsanfällige Regelungen, wie die 90-Tage-Frist bei Nebenwohnungen. Allerdings führen auch unzureichende Kontrollen, schein-privater Gebrauch und fehlende Kooperation mit den Online-Plattformen dazu, dass tausende Ferienwohnungen illegal betrieben werden können. Trotzdem wollen wir hier konkret für dich aktiv werden, denn nur wenn Gesetze auch kontrolliert und vollzogen werden, können sie auch wirken.

   6. Wo wird das alles gesetzlich geregelt?

Im Zweckentfremdungsverbotsgesetz sowie in der Zweckentfremdungsverbotsverordnung finden sich die genauen Regelungsinhalte: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-WoZwEntfrGBErahmen und https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-WoZwEntfrVBErahmen

   7. Warum fehlt es an Transparenz auf dem Wohnungsmarkt?

Berlin erlebt seit Jahren eine massive Wohnungsnot. Und trotzdem wissen wir nicht genau, wie schlimm die Lage wirklich ist, denn es gibt keine verlässlichen Daten zu der Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Lasst uns gemeinsam mehr Transparenz auf dem Berliner Wohnungsmarkt schaffen. Zu illegalen Ferienwohnungen und Leerstand gibt es nur Schätzungen: Es werden schätzungsweise über 10.000 bis 30.0000 Wohnungen dem Mietmarkt entzogen, um sie als Ferienwohnungen zu vermieten und damit hohe Renditen zu erzielen, bei Leerstand sind es rund 40.500 Wohnungen. Besonders in sehr angespannten Bezirken wie Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Pankow oder Mitte sind diese Missstände dramatisch. Diese Praxis konterkariert jede soziale Stadtentwicklung und verschärft die Verdrängung.

Schon lange fordern wir die Einführung eines digitalen Miet- und Wohnungskatasters nach Schweizer Vorbild. Aber sowohl unter der Führung der Linken-Senator*innen wie auch durch den SPD-Senator wurde das immer verweigert. Es kann nicht sein, dass wir immer nur über Schätzungen sprechen, wir Grüne wollen endlich Licht ins Dunkel bringen. Wir wollen wissen, wie viele Ferienwohnungen und wie viel Leerstand es gibt und auch wo er sich befindet. Deshalb nehmen wir die Sache jetzt selbst in die Hand und erstellen zusammen mit euch eine Leerstands-Karte von Berlin.

   8. Warum braucht es ein Verbot von Ferienwohnungen?

Auch wenn die Probleme auf dem Berliner Wohnungsmarkt vielfältig sind, verschärfen Ferienwohnungen und jahrelange Leerstände die Situation. In Bezirken wie Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf oder Mitte steigen die Mieten, Nachbarschaften zerfallen, die soziale Mischung geht verloren. Wo früher Menschen dauerhaft gewohnt haben, entstehen heute anonyme Schlafstätten für Tourist*innen. Aus lebendigen Kiezen werden austauschbare Kulissen für die Sharing Economy. Diese Entwicklung ist weder nachhaltig noch sozial gerecht und sie verschärft die Verdrängung in der ganzen Stadt.

Das bisherige Zweckentfremdungsverbot, das seit 2014 besteht, hat sich als unzureichend erwiesen. Zu viele Schlupflöcher, fehlende Kooperation der Online-Plattformen, zu niedrige Bußgelder, zu wenig Kontrolle: Am Ende bleibt es ein Katz-und-Maus-Spiel zwischen Bezirken, Plattformen und findigen Investor*innen.

Das sind unsere Eckpunkte für eine Reform des Wohnraumschutzes:

1. Klare Definition der Zweckentfremdung
Die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken soll grundsätzlich untersagt werden, insbesondere wenn der Wohnraum für touristische Zwecke vermietet oder überlassen wird, er länger als drei Monate leer steht und wenn er baulich verändert oder beseitigt wird, so dass er seiner Wohnnutzung dauerhaft entzogen ist.

2. Verbot der Ferienwohnungsnutzung
Die Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferienunterkunft soll künftig umfassend untersagt werden. Die Vermietung von Nebenwohnungen zu touristischen Zwecken soll vollständig verboten werden, es gibt genug freie Hotelangebote. Die bisherige 90-Tage-Regelung für Nebenwohnungen muss daher ersatzlos gestrichen werden. Die Möglichkeit, die Zweckentfremdung von Wohnraum als Ferienwohnungen in sog. Milieuschutzgebieten zu untersagen, sollten die Bezirke flächendeckend nutzen. Dazu sollen die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen berlinweit vereinheitlichten Ausführungsvorschriften zu Genehmigungskriterien für bauliche Anlagen in Gebieten mit Erhaltungsverordnung dahingehend ergänzt werden. Zur besseren Durchsetzbarkeit sollen zukünftig – wo möglich – Untersagungen auf Grundlage beider Regelungsregime erfolgen.

3. Einschränkung von Ausnahmegenehmigungen
Ausnahmen werden auf das rechtlich zwingend erforderliche, absolute Minimum reduziert. Die Verwaltungspraxis wird restriktiv gestaltet. Die Gebührentatbestände werden an den wahren Verwaltungsaufwand angepasst. Eine Ausnahme kann nur dann erteilt werden, wenn es sich um die tatsächlich genutzte Hauptwohnung der antragstellenden Person handelt, die temporäre Vermietung nur während nachgewiesenen Abwesenheiten aus dringenden Gründen (z. B. beruflich bedingte Auslandsaufenthalte, Pflege, Krankheit), der Lebensmittelpunkt weiterhin in der betreffenden Wohnung bleibt und nicht angetastet wird und die wirtschaftliche Existenz der Mieter*in nachweislich von der temporären Nutzung der eigenen Hauptwohnung als Ferienwohnung abhängt.

4. Rückführung zweckentfremdeter Wohnungen
Aufgrund dieser Gesetzesänderung wären nicht mehr genehmigungsfähige Zweckentfremdungen binnen kurzer Frist zu beenden. Auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg wären auch „Alt-Ferienwohnungen“ in regulären Wohnraum zurückzuführen.

5. Verfahrensrechtliche Maßnahmen und Bußgelder
Plattformen wie Airbnb und Co. müssen auf Anordnung der Behörden vollständig und automatisiert Auskunft über Anbieter*innen und Buchungen erteilen. Bezirke werden verpflichtet, Zweckentfremdung konsequent zu ahnden – durch Zugangsbefugnisse, Kontrollen vor Ort und hohe Bußgelder. Da die Gerichte die Bußgelder der Bezirke oft herabsetzen, ist ein allgemeinverbindlicher Bußgeldkatalog mit Mindestbußgeldern von 50.000 Euro zu erlassen. Der Senat soll mit den Bezirken eine Lösung finden, um eine effektive Rechtsdurchsetzung auch während gerichtlicher Eilverfahren zu ermöglichen.
Ein klares Verbot würde vieles vereinfachen: weniger Bürokratie für die Verwaltung, weniger Trickserei durch Scheinanmeldungen und vor allem mehr Wohnungen zurück auf den Markt. Jede zurückgewonnene Wohnung bedeutet, dass ein Mensch oder eine Familie mehr ein Zuhause findet.

Hier findet ihr unseren Vorschlag

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