Parlamentarische Dokumente
Anfragen, Anträge und Gesetze sind der Kern jeder parlamentarischen Arbeit. Mit schriftlichen Anfragen können Abgeordnete vom Senat zu allen Vorgängen Auskunft verlangen und so seine Arbeit kontrollieren. Die Abgeordneten beschließen Anträge und Gesetze und erteilen dem Senat damit Arbeitsaufträge oder legen die Regeln für unser aller Zusammenleben in Berlin fest.
Auf dieser Seite befinden sich alle grünen Anträge, schriftlichen Anfragen und Gesetzesentwürfe, die wir im Rahmen unserer Arbeit in der rot-rot-grünen Koalition eingebracht bzw. gestellt haben. Die Inhalte können nach Abgeordneten und Dokumenttyp gefiltert werden.
In der Parlamentsdokumentation des Abgeordnetenhauses werden darüber hinaus auch Ausschussbesprechungen oder Protokolle transparent veröffentlicht.
Zusätzlich kann jeder und jede Abgeordnete in den Plenarsitzungen des Berliner Abgeordnetenhauses ohne vorherige schriftliche Einreichung eine mündliche Anfrage an den Senat richten (spontane Anfrage). Die Anfragen sind durch ein Senatsmitglied zu beantworten. Diese Vorgänge finden sich in den Protokollen einer Plenarsitzung (siehe Parlamentsdokumentation).
Maßnahmen gegen häusliche Gewalt ausbauen, Opferhilfe stärken
Vorabüberweisung an ARecht (f), AInnSichO u. AHaupt
weiterlesen "Maßnahmen gegen häusliche Gewalt ausbauen, Opferhilfe stärken"
Berliner COVID-19-Parlamentsbeteiligungsgesetz
Regelung der parlamentarische Beteiligung im Sinne des Artikels 80 Absatz 4 GG sowie von Artikel 64 Absatz 1 VvB bei der Umsetzung der nach §§ 28 bis 31 IfSG dem Landzustehenden Maßnahmen in einem abgestuften Verfahren. Es ergänzt eine landesrechtliche Verordnungsermächtigung und eine landesrechtliche Rahmensetzung.
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Zweites Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin
Einfügung einer zusätzlichen Stufe 0 bei der Veröffentlichung von Nebeneinkünften zur Präzisierung der Anzeige- und Veröffentlichungspflichten der Mitglieder des Abgeordnetenhauses. Finanzierung aus dem Haushalt des Abgeordnetenhauses für bauliche und technische Sicherheitsmaßnahmen an Wohnungen und Wahlkreisbüros von besonders gefährdeten Mitgliedern des Abgeordnetenhauses sowie Kosten für die Beseitigung von Vandalismusschäden an Wahlkreisbüros.
^IÄnderung § 5a Abs. 3 Satz 4, § 7 Abs. 1 u. Abs. 2 Satz 1 (die bisherigen Abs. 4-6 werden die Abs. 5-7)
Einfügung § 7 Abs. 4^N