Berlin bekommt ein Tierschutzverbandsklagerecht
Der Tierschutz ist sowohl im Grundgesetz als auch in der Berliner Verfassung verankert. Doch in der Praxis bedeutet das noch lange kein Tierglück. Denn Tiere können naturgemäß nicht selbst Klage erheben und sich deshalb nicht gegen rechtswidriges Handeln oder Unterlassen seitens der Behörden des Landes Berlin wehren. Mit dem Gesetz zur Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts, welches das Berliner Abgeordnetenhaus in der Plenarsitzung vom 20. August 2020 voraussichtlich beschließt, wird dieser Missstand dahingehend beendet, dass anerkannte Tierschutzorganisationen künftig stellvertretend für die Tiere klagen können.
Damit setzt die rot-rot-grüne Koalition einen weiteren wichtigen Punkt aus dem Koalitionsvertrag um. (Aktualisierung: Das Parlament hat dem Gesetzentwurf am 20.8.2020 zugestimmt).
Stefan Taschner, Sprecher für Tierschutz: „Das Tierschutzverbandsklagerecht ist das wichtigste Projekte der Koalition in Sachen Tierschutz und ein echter Meilenstein! Es zeigt, dass die rot-rot-grüne Koalition das Thema ernst nimmt und dass es einen Unterschied macht, wer regiert. Mit diesem Gesetz setzen wir bundesweit Maßstäbe. Dennoch hätten wir Grüne uns noch mehr vorstellen können, wie der ursprüngliche Entwurf unseres für Tierschutz zuständigen Senators Dirk Behrendt zeigt. So gibt es zwar die Möglichkeiten der Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Feststellungsklage, aber nicht alle Klagerechte sind für alle Bereiche in denen Tiere „genutzt“ werden, erlaubt.“
Mit dem Tierschutzverbandsklagegesetz ist es zum Beispiel möglich, gegen Qualzuchten wie den Merle-Faktor vorzugehen. Dieser bewirkt verschiedene Farbvariationen des Fells bei Hunden und in der Regel blaue Augen. Diese Tiere sehen besonders aus und mit ihnen lässt sich sehr viel Geld verdienen. Bei ihrer Zucht wird allerdings absichtlich in Kauf genommen, dass viele Tiere mit Missbildungen zur Welt kommen, blind und taub sind. Dieser Missstand kann mit dem Tierschutzverbandsklagegesetz beendet werden.