Zum Inhalt

Entkriminalisierung Sofort – Schluss mit der Verfolgung von Cannabis-Konsument*innen

Foto: Alisa Raudszus/Grüne Fraktion Berlin

Morgen findet in Berlin die Hanfparade statt. Die Demonstration zur Legalisierung von Cannabis zieht seit 1997 jährlich durch die Hauptstadt. Dazu erklären:

Werner Graf, Fraktionsvorsitzender:
„Die unsägliche Verfolgung von Cannabiskonsum muss endlich straffrei sein. Ganz Deutschland wartet auf die angekündigte Cannabislegalisierung durch die Ampel, doch so lange wollen wir nicht warten. Wir müssen endlich anerkennen, dass das Strafrecht die falsche Antwort für harmlose Kiffer*innen ist. Die Senatsverwaltungen für Justiz und Inneres sollen die bestehende Praxis ausweiten, damit der Joint im Park schon jetzt nicht mehr verfolgt wird. Die Kriminalisierung von Drogenkonsument*innen ist ein Relikt aus dem letzten Jahrtausend und muss ein Ende haben. Wer in die Abhängigkeit rutscht, braucht Hilfe und keine polizeiliche Verfolgung. Das Recht auf Rausch sollte in einer Stadt der Freiheit wie Berlin selbstverständlich sein, das klappt auch ohne die Mentalität einer bayerischen Dorfpolizei.“

Vasili Franco, Sprecher für Drogen- und Innenpolitik:
„Bereits die jetzige Rechtslage ermöglicht das Absehen der Strafverfolgung bei geringen Mengen. Allerdings sieht die Realität heute so aus, dass selbst bei jedem noch so kleinen Besitzdelikt ein Verfahren eingeleitet wird. Jährlich werden mit bundesweit über 200.000 Verfahren unglaubliche Ressourcen bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten gebunden. Auch wenn ein Großteil durch die Staatsanwaltschaften oder Gerichte eingestellt wird, sind die damit einhergehenden Ermittlungsverfahren für friedliche Konsument*innen eine Tortur. Die Polizei arbeitet faktisch für die Mülltonne. Es werden lediglich künstlich Verfahren generiert, die zukünftig ohnehin straffrei sein werden – das ist absurd! Immer noch werden Gelegenheitskonsument*innen behandelt wie Schwerverbrecher*innen. Der Bund sollte genauso seiner Verantwortung nachkommen und die Entkriminalisierung im Betäubungsmittelrecht klar regeln. Außerdem braucht es eine Amnestieregelung für diejenigen, die aufgrund des Konsums bis heute als Straftäter*innen geführt werden. Sie sind keine Täter*innen, sondern Opfer einer für alle sichtbar gescheiterten Verbotspolitik.“

Werner Graf und Vasili Franco haben zudem ein Forderungspapier zur sofortigen Entkriminalisierung von Cannabis aufgestellt:

  1. Aussetzung der Verfolgung von Cannabiskonsument*innen bei geringer Menge (bis 15 Gramm).

    §31a Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ermöglicht ein Absehen von Strafverfahren bei geringen Mengen. Diese sind in Berlin derzeit so geregelt, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren bei Delikten unter 10 Gramm grundsätzlich einstellt und unter 15 Gramm in der Regel einstellt. Da die Regelung im BtMG bereits in der Norm selbst darauf angelegt ist, den Gebrauch von geringen Mengen zu entpönalisieren, sollte bei geringen Mengen bereits von Seiten der Polizei von der Verfolgung abgesehen und auf die Einleitung eines Verfahrens verzichtet werden. Dies kann durch eine Änderung der Gemeinsamen Allgemeinverfügung von SenJustVA und SenInnDS zur Umsetzung des § 31a BtMG erfolgen. Dies soll nicht nur für den Erstkonsum gelten, sondern auch für den Gelegenheitskonsum.

  2. Keine Beschlagnahme/Vernichtung von Cannabis bei offensichtlich geringer Menge

    Derzeit ist die Polizei angehalten bei jedem Aufgreifen von Cannabiskonsument*innen einzuschreiten, ein Verfahren einzuleiten und das dabei beschlagnahmte Cannabis zu aservieren bzw. im Anschluss zu vernichten. Auch hier lässt sich mit dem Sinn und Zweck der Norm des § 31a („Entpönalisierung“) argumentieren, dass eben keine Strafbarkeit bei geringer Menge vorherrscht. Wenn dies offensichtlich feststellbar ist (also keine großen Mengen/kein Verdacht auf Handel) liegt kein Grund vor, ein strafrechtliches Verfahren einzuleiten, da keine Straftat vorliegt und somit auch kein Grund zur Konfiszierung des Cannabis.

  3. Entkriminalisierung des Besitzes von anderen Drogen bei geringer Menge 

    Berlin gilt zwar als liberales Bundesland, was stets auf die geltende geringe Menge von 15 Gramm zurückgeführt wird. Dabei haben andere Bundesländer, (exemplarisch Schleswig-Holstein oder Nordrhein-Westfalen) wie auch durch das BtMG vorgesehen, die geringe Menge auf weitere Substanzen ausgeweitet (z.B. Ecstasy-Pillen, MDMA, Amphetamine, Kokain). Hierbei handelt es sich um deutlich geringere Konsumeinheiten. Dies dient insbesondere dazu die Kriminalisierung und Stigmatisierung von drogenabhängigen Personen zu verringern oder auch Konsument*innen von weit geläufigen „Partydrogen“ nicht – wie derzeitige Praxis – willkürlich zu kriminalisieren. Flankierende auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Aufklärung und Präventionsangebote sind dabei als Teil einer umfassend faktenbasierten Drogenpolitik zu verstehen.

  4. Entkriminalisierung in den §§ 29 ff. BtMG vor der Legalisierung von Cannabis

    Die bisher vorgeschlagenen Regelungen beziehen sich auf die Handlungsmöglichkeiten des Landes Berlin. Mit den Punkten 1-3 könnte Berlin ein Zeichen für die progressivste Drogenpolitik unter den Bundesländern setzen. Allerdings gibt es bereits seit Jahren grundsätzliche fachpolitische und juristische Kritik an der Ausgestaltung der Kriminalisierungsnormen im Betäubungsmittelrecht. Hier sollte bereits jetzt durch den Bund klargestellt werden, dass der Eigengebrauch ohne Beeinträchtigung Dritter und unter Wahrung von Jugendschutz grundsätzlich kein Gegenstand polizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher Aufgaben sein sollte. Gleichzeitig könnten hier Möglichkeiten geschaffen werden, dass im Rahmen von Wissenschaft, Prävention und Suchthilfe der Umgang mit entsprechenden Substanzen gelockert wird (z.B. Drugchecking in Drogenkonsumräumen ermöglichen). Da mit einer Verabschiedung eines Cannabiskontrollgesetz durch den Bund erst im Jahr 2023 zu rechnen ist, sollten bereits jetzt die einfachen und schnell umsetzbaren Regelungen durch den Bund angepackt werden.

  5. Amnestieregelungen für Cannabiskonsument*innen bei Besitzdelikten

    Für eine Amnestieregelung braucht es ebenfalls eine Regelung nach Bundesgesetz. Menschen, gegen die ein Strafverfahren ausschließlich wegen Besitz sowie Anbau, Handel (in minder schweren Fällen sowie ohne Zusammenhang mit Gewaltdelikten/Waffenrechtlichen Verfahren) geführt wurde und wird, sollen unter eine Amnestieregelung fallen. Behördeneinträge sind zu löschen, noch offene Gefängnisstrafen sind zu erlassen und laufende Verfahren kostenfrei einzustellen.
    Berufsverbote sind aufzuheben. Wer die Folgen eines Berufsverbotes (entstandene Kosten/ fehlende Lebensgrundlage) oder einen Freiheitsentzug erlitten hat (Psychiatrie, Gefängnis), wird rehabilitiert und erhält eine finanzielle Entschädigung, sofern es sich um gewaltfreie Cannabis-Delikte handelt. Auch entzogene Führerscheine sollen wieder erteilt werden.

Kontrast
asterisk plus question minus glass music search envelope-o heart star star-o user film th-large th th-list check close search-plus search-minus power-off signal cog trash-o home file-o clock-o road download arrow-circle-o-down arrow-circle-o-up inbox play-circle-o repeat refresh list-alt lock flag headphones volume-off volume-down volume-up qrcode barcode tag tags book bookmark print camera font bold italic text-height text-width align-left align-center align-right align-justify list dedent indent video-camera image pencil map-marker adjust tint edit share-square-o check-square-o arrows step-backward fast-backward backward play pause stop forward fast-forward step-forward eject chevron-left chevron-right plus-circle minus-circle times-circle check-circle question-circle info-circle crosshairs times-circle-o check-circle-o ban arrow-left arrow-right arrow-up arrow-down mail-forward expand compress exclamation-circle gift leaf fire eye eye-slash exclamation-triangle plane calendar random comment magnet chevron-up chevron-down retweet shopping-cart folder folder-open arrows-v arrows-h bar-chart twitter-square facebook-square camera-retro key cogs comments thumbs-o-up thumbs-o-down star-half heart-o sign-out linkedin-square thumb-tack external-link sign-in trophy github-square upload lemon-o phone square-o bookmark-o phone-square twitter facebook github unlock credit-card feed hdd-o bullhorn bell-o certificate hand-o-right hand-o-left hand-o-up hand-o-down arrow-circle-left arrow-circle-right arrow-circle-up arrow-circle-down globe wrench tasks filter briefcase arrows-alt group chain cloud flask cut copy paperclip floppy-o square bars list-ul list-ol strikethrough underline table magic truck pinterest pinterest-square google-plus-square google-plus money caret-down caret-up caret-left caret-right columns sort sort-desc sort-asc envelope linkedin rotate-left gavel dashboard comment-o comments-o bolt sitemap umbrella clipboard lightbulb-o exchange cloud-download cloud-upload user-md stethoscope suitcase bell coffee cutlery file-text-o building-o hospital-o ambulance medkit fighter-jet beer h-square plus-square angle-double-left angle-double-right angle-double-up angle-double-down angle-left angle-right angle-up angle-down desktop laptop tablet mobile circle-o quote-left quote-right spinner circle mail-reply github-alt folder-o folder-open-o smile-o frown-o meh-o gamepad keyboard-o flag-o flag-checkered terminal code mail-reply-all star-half-empty location-arrow crop code-fork chain-broken info exclamation superscript subscript eraser puzzle-piece microphone microphone-slash shield calendar-o fire-extinguisher rocket maxcdn chevron-circle-left chevron-circle-right chevron-circle-up chevron-circle-down html5 css3 anchor unlock-alt bullseye ellipsis-h ellipsis-v rss-square play-circle ticket minus-square minus-square-o level-up level-down check-square pencil-square external-link-square share-square compass caret-square-o-down caret-square-o-up caret-square-o-right eur gbp dollar inr cny rouble krw bitcoin file file-text sort-alpha-asc sort-alpha-desc sort-amount-asc sort-amount-desc sort-numeric-asc sort-numeric-desc thumbs-up thumbs-down youtube-square