Gericht bestätigt Verbot von möbliertem Wohnen auf Zeit in Milieuschutzgebieten
Foto: Vincent Villwock / Grüne Fraktion Berlin
Das Verwaltungsgericht hat soeben entschieden, dass die Bezirke möbliertes Wohnen auf Zeit weiterhin in Milieuschutzgebieten verbieten dürfen. Dazu erklärt Werner Graf, Fraktionsvorsitzender:
„Möbliertes Wohnen auf Zeit sorgt für eine weitere Mietpreisexplosion in den Kiezen. Das schadet auch der sozialen Zusammensetzung in den Milieuschutzgebieten. Unsere Grünen Stadträtinnen in Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln nutzen jedes Instrument, das den Bezirken zur Verfügung steht, um Mieterinnen in ihren Rechten zu stärken. Daher sind sie mutig vorangegangen und haben juristisches Neuland betreten, um möbliertes Wohnen auf Zeit in den Milieuschutzgebieten zu verbieten. Diese Praxis wurde nun gerichtlich bestätigt. Angesichts des Wildwuchses bei möblierten Wohnungen in den über 80 Milieuschutzgebieten braucht es aber dringend mehr Personal in den Bezirken. Denn die Bezirke tragen weiterhin die Beweislast. Wer mehr bezahlbare Wohnungen im Bestand erreichen will, muss die Bezirke beim Vollzug des Verbots unterstützen.“
