Gewalthilfegesetz der Koalition: Zu viele Lücken, zu wenig Schutz
Foto: Vincent Villwock / Grüne Fraktion Berlin
Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zum Berliner Gewalthilfegesetz
Die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD haben einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des bundesweiten Gewalthilfegesetzes in Berlin vorgelegt. Dieser wird am 11. Juni 2026 im Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung beraten. Ziel der Koalition ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027.
Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sehen im Gesetzentwurf jedoch erhebliche Mängel und haben deshalb einen gemeinsamen Änderungsantrag eingebracht.
Mit dem Gewalthilfegesetz wurde erstmals ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Betroffene geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt geschaffen. Nun sind die Länder gefordert, diesen Anspruch durch den bedarfsgerechten Ausbau von Hilfsangeboten und eine verlässliche Finanzierung wirksam umzusetzen.
Hierzu erklärt Bahar Haghanipour, Sprecherin für Frauenpolitik und Gleichstellung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin:
„Mit dem Gewalthilfegesetz auf Bundesebene haben wir Grünen einen historischen Durchbruch in der Gleichstellungs- und Gewaltschutzpolitik erreicht. Erstmals übernimmt der Bund Verantwortung für die Finanzierung des Gewalthilfesystems. Das ist ein Meilenstein für den Schutz von Betroffenen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.
Der vorliegende Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalitionsfraktionen bleibt jedoch deutlich hinter dem ursprünglichen Referentinnenentwurf der Senatsverwaltung zurück. Dass CDU und SPD zentrale Verbesserungen streichen und den Anspruch des Gesetzes absenken, ist nicht nachvollziehbar und ein falsches Signal an die von Gewalt betroffenen Menschen in unserer Stadt.
Wir Bündnisgrüne fordern, dass gewaltbetroffene Menschen aus der LSBTIQ+-Community ausdrücklich als besonders schutzbedürftige Gruppe berücksichtigt werden. Zudem muss die im ursprünglichen Entwurf vorgesehene Mindestförderdauer von zwei Jahren erhalten bleiben. Sie bietet die einmalige Chance, um Planungssicherheit für die Träger und Verlässlichkeit für die Betroffenen zu gewährleisten.
Die geplante Öffnung für nicht-gemeinnützige Träger lehnen wir ab. Berlin hat in der Wohnungslosenhilfe damit schlechte Erfahrungen gemacht. Darüber hinaus verfügt Berlin über ein leistungsfähiges, erfahrenes und breit aufgestelltes Hilfesystem. Die bestehenden Träger und Wohlfahrtsverbände haben deutlich gemacht, dass sie bereit sind, ihr Engagement im Gewaltschutz weiter auszubauen. Die schwarz-rote Koalition sollte bewährte gemeinnützige Träger stärken und nachhaltig absichern, statt privaten Trägern die Türen zu öffnen.
Täter*innenarbeit setzt an den Ursachen von Gewalt an, um den Gewaltkreislauf nachhaltig zu durchbrechen. Deshalb wollen wir Täter*innenarbeit als Präventionssmaßnahme ausbauen und im Gesetz verankern.
Unser Fachgespräch mit der Zivilgesellschaft am 08.6.2026 hat gezeigt: Berlin braucht als Stadt der Vielfalt ein Gesetz, das den tatsächlichen Bedarfen gerecht wird und den Schutz aller Betroffenen konsequent in den Mittelpunkt stellt.“
Dazu erklärt Claudia Engelmann, feministische Sprecherin der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin:
„Das Gewalthilfegesetz ist ein wichtiger Schritt, denn der Staat hat die Pflicht, Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt zu schützen. Umso enttäuschender ist, dass der Berliner Gesetzentwurf hinter diesem Anspruch zurückbleibt. LSBTIQ+-Personen werden nicht ausreichend berücksichtigt und auch für von Gewalt betroffene oder mitbetroffene Kinder und junge Erwachsene bleiben zentrale Fragen offen.
Die vorgesehene Öffnung für private, gewinnorientierte Träger lehnen wir entschieden ab. Mit dem Schutz von Gewaltbetroffenen darf kein Profit gemacht werden. Wer wirtschaftliche Interessen in die Gewalthilfe einführt, setzt falsche Anreize und riskiert, dass finanzielle Erwägungen über die Bedürfnisse der Betroffenen gestellt werden. Die Berliner Gewalthilfe gehört in die Hände gemeinnütziger, autonomer und fachlich spezialisierter Träger.
Das Gesetz bleibt außerdem an vielen Stellen zu vage. Wir wollen Prävention deutlich stärker verankern und insbesondere die Täter:innenarbeit ausbauen. Die Verantwortung für Gewalt liegt bei den Täter:innen, deshalb müssen Maßnahmen und Konsequenzen dort ansetzen.
Wer Gewaltschutz ernst meint, muss ihn auch dauerhaft finanzieren. Hochqualifizierte Fachkräfte und spezialisierte Träger brauchen Planungssicherheit statt befristeter Förderungen. Mit der Istanbul-Konvention haben wir uns verpflichtet, dies sicherzustellen. Diesem Anspruch muss auch Berlin gerecht werden.“
Der gemeinsame Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke ist hier abrufbar
