Koa-PM: Berlin beschließt die pauschale Beihilfe für Beamtinnen und Beamte – Neue Wahlmöglichkeit zur Absicherung von Krankheitskosten
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat in seiner gestrigen Sitzung das Gesetz zur Einführung der pauschalen Beihilfe beschlossen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes können Berliner Beamtinnen und Beamte, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, bei ihrem Dienstherrn einen hälftigen Zuschuss zu ihrem Versicherungsbeitrag bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Bislang musste diese Gruppe den vollständigen Versicherungsbetrag selbst zahlen. Mit dem neuen Gesetz können Betroffene künftig erheblich finanziell entlastet werden.
Bis zum Jahresende haben Beamtinnen und Beamte einmalig die Wahlmöglichkeit, sich ohne finanzielle Benachteiligung zwischen einem gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungsanbieter zu entscheiden.
Franziska Becker, Haushaltsexpertin der SPD-Fraktion:
„Die Einführung der pauschalen Beihilfe ist ein wichtiger Baustein, um das Land Berlin als verantwortungsvollen Arbeitgeber im Wettbewerb zu positionieren, um langfristig qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen.“
Stefanie Remlinger, Sprecherin für Haushaltspolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Mit der Entscheidung für die pauschale Beihilfe bekommen Berliner Beamtinnen und Beamte (sowie Pensionärinnen und Pensionäre) eine finanziell attraktive Wahlmöglichkeit an die Hand, um selbständig entscheiden zu können, wie sie sich künftig vor Krankheit absichern wollen.“
Manuela Schmidt, Sprecherin für Bezirke für die Linksfraktion:
„Mit der Entscheidung für einen gesetzlichen Anbieter wird zudem die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung gestärkt. Das ist ein wünschenswerter ‚Nebeneffekt‘ der pauschalen Beihilfe.“