Koa-PM: Teilung des Landgerichts stärkt die Berliner Justiz
Heute hat das Abgeordnetenhaus den Gesetzentwurf der Justizsenatorin Dr. Lena Kreck zur Teilung des Berliner Landgerichts beschlossen. Es ist aktuell bundesweit größte seiner Art. Ab 2024 wird es in Berlin das Landgericht I für Strafsachen und das Landgericht II für Zivilsachen geben. Die Verselbständigung der bisherigen zivilen Standorte auf der einen und des bisherigen straf- rechtlichen Standorts auf der anderen Seite verbessert die Möglichkeit der Realisierung klarer Verwaltungsstrukturen, ortsnaher Entscheidungen und eigenständiger Ressourcenverantwortung erheblich.
Florian Dörstelmann, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:
„Die SPD-Fraktion begrüßt die Neustrukturierung des Landgerichts Berlin. Mit zukünftig zwei eigenständigen Landgerichten, dem Landgericht I für Strafsachen und dem Landgericht II für Zivilsachen, wird den stetig steigenden Anforderungen an eine moderne Justiz Rechnung getragen. Die Qualität der Rechtsprechung wird dadurch ebenso gefördert wie die Effizienz der Verfahrensbearbeitung. Damit ist der Bereich jetzt dauerhaft gut aufgestellt.“
Dr. Petra Vandrey, rechtspolitischer Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Ich begrüße die neue Struktur des Landgerichts, die wir für Januar 2024 auf den Weg gebracht haben, sehr. Die Aufteilung in ein Landgericht I für Strafsachen und ein Landgericht II für Zivilsachen wird unser Landgericht noch effektiver machen. Ein Gewinn für die Berliner Justiz. Außerdem ist es wichtig, dass wir den Weg der Personalaufstockung, den wir seit 2016 eingeschlagen haben, weiter gehen: Insbesondere braucht Berlin noch mehr neue Richter*innen. Eine gut aufgestellte Justiz ist das Rückgrat unseres Rechtsstaats.“
Sebastian Schlüsselburg, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE:
„Durch die Aufteilung des Landgerichtes in ein Straf- und ein Zivilgericht schaffen wir die Voraussetzung für eine gezieltere Personalpolitik. Künftig können wir gewährleisten, dass erfahrene Strafrechts-Richter:innen z.B. den Vorsitz in großen Strafkammern erhalten oder erfahrene Zivilrechts-Richter*innen den Vorsitz in hochspezialisierten Zivilrechtskammern. Das wird die Qualität der Rechtsprechung noch weiter steigern.“