Mietendeckel: Bund muss Ländern Begrenzung der Mieten ermöglichen
Gemeinsame Presseerklärung der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus
Mit seinem Urteil zum Mietendeckel hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass dem Land Berlin die Gesetzeskompetenz zur Begrenzung der Mietpreise fehlt. Umso mehr ist jetzt der Bund in der Pflicht. Er muss es den Ländern und Kommunen durch eine Öffnungsklausel ermöglichen, Mieten auf angespannten Wohnungsmärkten (öffentlich-rechtlich) zu begrenzen. Die rot-rot-grüne Koalition will, dass der Berliner Senat eine entsprechende Bundesratsinitiative startet und hat dafür einen Antrag ins Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht, der morgen im Plenum beraten wird.
Dazu erklären die Fraktionsvorsitzenden:
Antje Kapek und Silke Gebel (Grünen-Fraktion): „Wir sind als Rot-Rot-Grün angetreten, alles dafür zu tun, die Verdrängung von Menschen durch überhöhte Mieten in unserer Stadt endlich zu beenden. Wir haben der Blockade der Bundesregierung in Sachen soziale Wohnungspolitik getrotzt und mit dem Mietendeckel juristisches Neuland betreten. Wir halten die Regulierung von Mietpreisen weiter für richtig. Deswegen fordern wir den Bund auf, es den Ländern gesetzlich zu ermöglichen, Mietendeckel einzuführen, um den unterschiedlichen Wohnungsmarktlagen endlich gerecht zu werden.“
Raed Saleh (SPD-Fraktion): „Unser Ziel ist und bleibt mehr Schutz für Mieterinnen und Mieter in Berlin. Unser bisheriger Weg dafür wurde abgelehnt, aber das Ziel bleibt. Jetzt muss sich die CDU im Bund bewegen, damit Mieterinnen und Mieter in Berlin geschützt werden können. Wirksame Mietenregulierung muss auf Bundes- und Landesebene möglich sein.“
Anne Helm und Carsten Schatz (Linksfraktion): „Mit dem Mietendeckel haben wir versucht, alle Spielräume zu nutzen, um die Mieterinnen und Mieter in Berlin vor explodierenden Mieten und Verdrängung zu schützen. Nach dem Urteil ist klar; jetzt ist der Bund am Zug. Wenn dieser selbst aber nicht willens oder in der Lage ist, die Mieten bundesweit wirksam zu regulieren, dann muss er das wenigstens den Ländern und Kommunen mit überhitzten Wohnungsmärkten ermöglichen.“