Rot-Rot-Grün will Konrektoren an Grundschulen schon ab Anfang 2018 besser bezahlen
Die Koalitionsfraktionen werden die Konrektorinnen und Konrektoren an den Grundschulen schon zum nächsten Kalenderjahr stärken. Einen entsprechenden Änderungsantrag zum Senatsentwurf für die Novelle des Landesbesoldungsgesetzes wollen die rot-rot-grünen Fraktionen heute (Donnerstag) im Bildungsausschuss stellen. Mit dem Gesetzentwurf mit bundesweiter Signalwirkung plant die Koalition entsprechend des Koalitionsvertrags die Angleichung der Einkommen der Grundschullehrkräfte an das Niveau der Oberschullehrkräfte. Eine Höherstufung der Konrektoren soll nun schon zum 1.1.2018 wirksam werden, statt zum 1.8.2018, wie im Entwurf geplant.
Eine noch frühere Höherstufung ist aus haushaltstechnischen Gründen nicht möglich gewesen. Damit wird die anspruchsvolle Tätigkeit der Konrektorinnen und Konrektoren endlich mit einem entsprechenden Verdienst anerkannt. Gleichzeitig soll die Attraktivität des Berufes erhöht werden, um die vielen vakanten Konrektorenstellen an Grundschulen schnell zu besetzen.
Die Fraktionsvorsitzenden Raed Saleh (Fraktion der SPD), Carola Bluhm und Udo Wolf (Fraktion Die Linke) und Antje Kapek und Silke Gebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklären:
„Konrektorinnen und Konrektoren leisten eine unverzichtbare Arbeit an Grundschulen, die bisher nicht ausreichend gewürdigt wurde. Wir hoffen, mit der Änderung mehr Leitungspersonal für die anspruchsvolle Arbeit an Grundschulen zu gewinnen. Starke Grundschulleitungen sind unverzichtbar für gute Grundschulen, deshalb wollen wir nicht noch ein Jahr warten.“
Terminhinweis: Sondersitzung Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie
Donnerstag, dem 1. Juni 2017, 10.00 Uhr, Abgeordnetenhaus von Berlin, Raum 376