Wahlrecht im Land Berlin für alle – auch für Menschen mit Behinderungen!
Zum heutigen Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen erklären die behindertenpolitischen Sprecher*innen der Koalition Lars Düsterhöft (SPD-Fraktion), Stefanie Fuchs (Fraktion DIE LINKE) und Fatoş Topaç (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen):
Die inklusive Gesellschaft ist ein zentrales Leitbild der rot-rot-grünen Koalition in Berlin. Dazu gehört auch die umfassende politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Entgegen den Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention sind aber in Berlin immer noch Menschen, die unter rechtlicher Betreuung stehen, vom Wahlrecht ausgeschlossen. Das steht im Widerspruch zu unserer Leitidee einer inklusiven Gesellschaft und ist für uns nicht akzeptabel.
Um das zu ändern, reicht die Koalition zum kommenden Plenum des Abgeordnetenhauses von Berlin einen Antrag zur Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen ein. Wir folgen damit dem Beispiel anderer Bundesländer und verbinden damit auch einen klaren Handlungsauftrag an die Große Koalition im Bund, die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zügig umzusetzen.