Wohnraumversorgungsgesetz: Sicheres Wohnen ohne Kontrolle?
In der heutigen Sitzung des Senats wurde die Novellierung des Wohnraumversorgungsgesetzes beschlossen. Dazu kommentiert Katrin Schmidberger, Sprecherin für Mieten und Wohnen:
„Die Novellierung des Gesetzes und die Umbenennung der Wohnraumversorgung Berlin (WVB) in Anstalt ‘Sicheres Wohnen – Beteiligung, Beratung, Prüfung’ geht zu Lasten der Mieterinnen und Mieter in Berlin. Diese Anstalt wird völlig auf die „Beratung und Unterstützung der Mietergremien der landeseigenen Wohnungsunternehmen“ reduziert. Damit wird kein ‘sicheres Wohnen’ bei den landeseigenen Unternehmen (LWU) gewährleistet. Im Gegenteil: Die Kontrolle der LWU wird eingestampft.
Transparente und faire Mietenpolitik durch die landeseigenen Wohnungsunternehmen wäre eigentlich die Aufgabe des Staates, stattdessen beraubt er sich selbst einer unabhängigen Kontrolle. Durch die Beschneidung der WVB macht der Senat den öffentlichen Auftrag der landeseigenen Wohnungsunternehmen zu Hinterzimmerentscheidungen und zur Privatangelegenheit der Mieter*innen. Zwar wird die Beteiligung der Mieterschaft weiterhin unterstützt und mit der Ombudsstelle endlich eine Grüne Forderung aus der rot-grün-roten Regierungszeit umgesetzt, aber alle Aufgaben der Transparenz und Stärkung der politischen Leitlinien der LWU werden nun gestrichen.
In der Berliner Mietenkrise kommt den LWU mit ihrem Versorgungsauftrag für breite Schichten der Bevölkerung eine besondere Rolle zu. Leider hat sich gerade in den vergangenen Monaten gezeigt, dass dieser Auftrag nicht für alle Unternehmen selbstverständlich ist. Mieterhöhungen und horrende Nachzahlungen von Heiz- und Betriebskosten sind nicht nur Thema für Mieter*innen von privaten Unternehmen, auch die Mieter*innen der LWU sind davon betroffen.
Gerade vor diesem Hintergrund ist es ein fataler Schritt in die falsche Richtung, wenn Schwarz-Rot die ehemalige Wohnraumversorgung Berlin AöR als Kontrollorgan der LWU in ihren Aufgaben derart beschneidet.“