Fachgespräch zur Novellierung des Berliner Verfassungsschutzgesetzes
Nach mehr als 20 Jahren novelliert Berlin sein Verfassungsschutzgesetz. Es ist eine Konsequenz aus höchstrichterlichen Beschlüssen, die Nachbesserungen nötig machen. Aber natürlich sind die Veränderungen, die jetzt hier vorgeschlagen werden, nicht nur Formalia. In aktueller Sicherheitsgesetzgebung werden häufig neue und erweiterte Befugnisse festgeschrieben, so auch hier. Über die Notwendigkeit lässt sich streiten und so auch über die konkrete Ausgestaltung. Aus diesem Anlass möchte ich euch herzlich zu einem Fachgespräch zur Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes einladen.
Wir wollen den vorliegenden Entwurf besprechen und eine kritische Debatte führen. Dabei werden wir auch darauf eingehen, was es braucht, damit der Verfassungsschutz eine gute rechtliche Grundlage hat, um seiner Arbeit in der heutigen Zeit nachzugehen.
Gäst*innen:
- David Werdermann (Rechtsanwalt und Verfahrenskoordinator, Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.)
Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen. Anmeldungen bitte über das untenstehende Formular. Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Bitte beachten Sie: Zum Betreten des Gebäudes ist die Vorlage eines gültigen Lichtbilddokumentes erforderlich. Beim Betreten des Gebäudes finden Eingangskontrollen statt – dies kann einen kurzen Moment dauern.
Zur Kenntnis: Bitte melden Sie ihren Bedarf zur Gebärdensprachdolmetschung so früh wie möglich an (siehe Formular). Wir werden unser Bestes geben eine Dolmetschung anzubieten, können es aber leider nicht garantieren. Wir bitten um Verständnis!
