Wasserwerke laufen ohne abgeschlossene Genehmigung – auf Kosten der Natur
In Zeiten von immer häufigeren Dürresommern wird der Umgang mit Wasser zum zentralen Thema – auch in Berlin. Wasserentnahme hat Folgen für die Natur und muss daher reglementiert werden. Vor allem in längeren Hitze- und Trockenperioden mit ihren Spitzenverbräuchen an Wasser sind Feuchtgebiete wie Moore, Auwälder oder Feuchtwiesen stark gefährdet.
In seiner Antwort auf die Schriftliche Anfrage „Naturschutz und Trinkwasserförderung“ (Drucksache 19/19298) teilt der Senat mit, dass sieben der neun Berliner Wasserwerke ohne förmliche Regelung und Begrenzung der zulässigen Wasserentnahme betrieben werden. Das ist nicht mehr zu verantworten! Denn als Preis dafür drohen die Feuchtgebiete im Umkreis der Brunnengalerien, die unter Europäischem Naturschutz stehen, auszutrocknen. Diese Verschleppung muss jetzt ein Ende haben: Das nun beschlossene EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur verpflichtet auch Berlin dazu, diesen unhaltbaren Zustand zu beenden und für einen wirksamen Schutz der Natur im Umkreis aller Wasserwerke zu sorgen.