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Zukunft des Rettungsdienstes in der Hauptstadt: Notfallrettung zukunftsfähig und krisenfest aufstellen

Krankenwagen fährt schnell auf einer Straße Foto: Golda/Pixabay_CC0

Autorenpapier Benedikt Lux, MdA und Dr. Janosch Dahmen, MdB

als pdf: 20210920_Autorenpapier_Notfallrettung.pdf

Die Berlinerinnen und Berliner haben ein Recht auf schnelle und bestmögliche Hilfe im Notfall. Dafür wollen wir die Notfallrettung im Land Berlin besser aufstellen. Die Berliner Feuerwehr leistet mit Unterstützung der Bundeswehr und mehrerer Hilfsorganisationen sowie deren Tochtergesellschaften eine hervorragende Aufgabe. Der Krankentransport – gewöhnlich Teil des Rettungsdienstes – ist im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern in Berlin ausschließlich privatwirtschaftlich organisiert und ist damit in der Hauptstadt nicht Teil der Notfallrettung.

Seit Jahren stellen steigende Einsatzzahlen des Rettungsdienstes sowie ein sich verschärfender Fachkräftemangel die Berliner Notfallrettung vor große Herausforderungen. Diese Entwicklung im Bereich des größten Rettungsdienstes im deutschsprachigen Raum deckt sich mit den Trends in fast allen europäischen und nordamerikanischen Metropolen. Die Ursachen dafür sind vielfältig und reichen von demographischen Veränderungen über eine Zergliederung der übrigen Sozial- und Hilfeleistungssysteme bis hin zu soziopsychologischen Phänomenen, wie stärkere Einsamkeit und dem Wegbrechen funktionierender sozialer Netzwerke in der Gesellschaft. Auch die Klimakrise fordert die Rettungskräfte stark. Die letzten Jahre sind von Extremwetterereignissen geprägt. Insbesondere die starken Hitzeperioden in Berlin führten zu vermehrten Einsätzen. In Konsequenz zeigt sich in Berlin, wie in allen vergleichbaren Großstädten, eine erhebliche Zunahme der Belastung des Rettungsdienstes in Form einer wachsenden Zahl von Notrufen, steigenden Einsatzzahlen und einhergehend stärkerer Belastung des Personals. In Deutschland verschärft die Situation ein erheblicher Fachkräftemangel im Bereich der Gesundheitsberufe allgemein und im Bereich des Rettungsdienstes im Besonderen.

Alle Versuche in anderen Ländern, die zugrunde liegenden ursächlichen Megatrends aufzuhalten oder umzukehren, sind bisher gescheitert. Es zeigt sich vielmehr, dass dort wo vielschichtige, multimodale Anpassungsstrategien der Rettungsdienst- und Hilfeleistungssysteme umgesetzt werden, eine bessere Versorgung, geringere Fehlsteuerung und weniger Belastung des Systems bzw. der dort Beschäftigten verzeichnet werden kann.

Die Rot-Rot-Grüne-Landesregierung hat in den letzten Jahren umfassende Anstrengungen unternommen, um Kompensationsmaßnahmen für die gestiegenen Notruf- und Einsatzzahlen sowie den Fachkräftemangel auf den Weg zu bringen. So wurde etwa in der Leitstelle der Berliner Feuerwehr die Anzahl an Mitarbeiter:innen erhöht, ein spezifisches Qualitätsmanagement für die Notrufbearbeitung eingeführt, eine standardisierte Notrufabfrage etabliert und ein Telenotarzt-System zur Unterstützung der Einsatzkräfte eingerichtet. Neben drei zusätzlichen notärztlichen Stützpunkten und der Ausschreibung eines dritten Rettungshubschraubers, konnten im Bereich des gesamten Einsatzdienstes bei der Berliner Feuerwehr außerdem 177 neue Fahrzeuge für den Rettungsdienst beschafft und 858 neue Stellen eingerichtet werden. Trotz großer Bewerber:innenzahl konnten noch nicht alle offenen Stellen auf Grund zu geringer Ausbildungskapazitäten vollständig besetzt werden. Zur Verbesserung dieser Umstände wurden deshalb die Voraussetzungen zur Errichtung eines großen und modernen Schulstandortes der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie (BFRA) am ehemaligen Flughafen Tegel geschaffen und bereits ein erweiterter Schulbetrieb an einem Interimsstandort umgesetzt. Inzwischen wurden allein durch die Berliner Feuerwehr mehr als 1.000 Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter ausgebildet, weit mehr als in jedem anderen Rettungsdienstsystem in Deutschland. Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Versorgung der Patient:innen wurden ferner flächendeckend alle Rettungsmittel im Land Berlin mit iPads ausgestattet und die Dokumentation vollständig digitalisiert. Um die Arbeitsabläufe rechtssicher und flüssiger zu machen, wurden darüber hinaus mehr als 100 medizinische Handlungsanweisungen (SOP) etabliert und die technische und organisatorische Zusammenarbeit mit der kassenärztlichen Vereinigung zur Übernahme weniger dringender Hilfeersuchen und Einsätze intensiviert.

Trotz dieser umfassenden Leistungsbilanz zeigen sich nach dem Ende der weitgreifenden Lockdown-Maßnahmen der Pandemie abermals neue, regelmäßige Belastungsspitzen im Rettungsdienst. Für die Mitarbeiter:innen der Notfallrettung ist dieser Zustand ohne weitere, umfassende Maßnahmen auf Dauer nicht durchzuhalten. Für die Patientinnen und Patienten, die im Notfall auf schnelle Hilfe dringend angewiesen sind, ist diese Überlastung auf Dauer lebensgefährlich. Wir schlagen deshalb folgendes umfassendes Maßnahmenpaket vor, um den Rettungsdienst im Land Berlin zukunftsfähig und krisenfest aufstellen:

1. Notfällen vorbeugen und Prävention gesetzlich verankern

Der beste Notfall ist der, der niemals eintritt oder falls doch so, dass möglichst schwerer gesundheitlicher Schaden abgewendet werden kann. Das gilt für Patient:innen wie für das System der Notfallrettung. Deshalb ist es wichtig, dass durch Aufklärung, Information, Vernetzung und Anleitung der Entstehung von Notfällen auch durch den Rettungsdienst vorgebeugt wird. Dafür braucht es einen gesetzlichen Auftrag. Wir schlagen vor, diesen für die Berliner Notfallrettung im Rettungsdienstgesetz oder in einem eigenen Präventionsgesetz für die Gefahrenabwehrbehörden zu verankern.

Flankierend sollte folgendes Maßnahmenbündel auf den Weg gebracht werden:

  • Um Orte oder Personengruppen mit häufigen, wiederkehrenden Notrufanlässen präventiv, also Hilfeersuchen unabhängig, aufsuchend und zielgerichtet helfen zu können, schlagen wir die Einrichtung gemischter, multiprofessioneller Teams aus den Bereichen Pflege, Soziale Arbeit und Psychiatrie in Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst und unter Steuerung und Leitung der Berliner Feuerwehr vor.
  • Zur breiten Verbesserung der initialen Selbsthilfefähigkeit verpflichtende Erste-Hilfe-Ausbildung, insbesondere regelmäßige Reanimationstrainings, für alle Schüler:innen und Beamt:innen bzw. Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Berlin auf den Weg zu bringen.
  • Analog den Regelungen zu Rauchwarnmeldern schlagen wir vor in der Landesbauordnung verbindliche Regelungen zur Ausstattung von Gebäuden (z.B. ab Gebäudeklasse 5) mit Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) zur Laienanwendung für eine schnellere Versorgung bei einem Herzkreislaufstillstand festzuschreiben.
  • Wir schlagen ferner vor eine Beteiligungskampagne auf den Weg zu bringen, um mindestens 1% der Bevölkerung des Landes Berlins als freiwillige Erst- und Spontanhelfer:innen für die App-Anwendungen „KatRetter“ und „KatHelfer“ zu gewinnen. Ziel sollte hier sein freiwillige Helfer:innen schnell bzw. in großer Zahl zur Unterstützung im Not- oder Katastrophenfall heranziehen zu können. Auch streben wir hier eine engere Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg zur gegenseitigen Unterstützung an.
Leitstellen zum intelligenten Notfall- und Hilfeleitsystem weiterentwickeln

Die Leitstelle der Berliner Feuerwehr ist mit dem Notruf 112 das zentrale Lotsen- und Steuerungsinstrument aller Hilfeersuchen der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr, insbesondere der Notfallrettung im Land Berlin. Wir schlagen vor, den eingeschlagenen Weg umfassender technischer und organisatorischer Weiterentwicklungen der vergangenen Jahre zu verstetigen und weiter zu intensivieren. Insbesondere die folgenden Maßnahmen sehen wir als geeignet an, den gewachsenen Herausforderungen resilienter zu begegnen:

  • Intensivierung der technischen und organisatorischen Verzahnung bzw. Redundanz der Notrufbearbeitung der Nummern 116117 und 112 zu einem Gemeinsamen Notfall- und Hilfeleitsystem. Ziel sollte hier möglichst die komplementäre Aufgabenunterstützung von Berliner Feuerwehr und Kassenärztlicher Vereinigung (KV) in der Notrufbearbeitung und Einsatzmittelsteuerung einerseits, sowie telemedizinischen Beratung und Notfall-Terminservice anderseits sein. Es darf zukünftig keine Rolle spielen wo Patient:innen mit einem Hilfeersuchen anrufen. Im Ergebnis muss ihnen zielgerichtet die erforderliche, also passende Hilfe umgehend zu Teil werden. Neben der Unterstützung bei der Entstehung entsprechender bundesgesetzlicher Regelungen, beispielsweise im Rahmen der ausstehenden „Notfallreform“ des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), schlagen wir die Prüfung entsprechender landesgesetzlichen Regelungen bzw. vertraglicher Vereinbarungen aller Beteiligten vor.
  • Bisher wird der qualifizierte Krankentransport entsprechend dem Rettungsdienstgesetz primär in eigener Zuständigkeit von einer großen Anzahl an privaten Krankentransportunternehmen organisiert und durchgeführt. Es zeigt sich jedoch zunehmend, dass bei weniger lukrativen bzw. aufwendigeren Einsätzen immer häufiger Einsatzmittel der Berliner Feuerwehr in Ersatz die Arbeit übernehmen müssen. Die Leitstelle der Berliner Feuerwehr hat kaum Einfluss auf die Steuerung der Anzahl und Dringlichkeit in der Bearbeitung dieser Einsätze. Wir schlagen deshalb vor, dass die gesetzliche Zuständigkeit für die Aufsicht und Steuerung des qualifizierten Krankentransports durch die Berliner Feuerwehr im Rettungsdienstgesetz gestärkt werden und die Konzessionen des qualifizierten Krankentransportes entsprechend des zu ermittelnden Bedarfes vollständig ausgeschrieben werden.
  • Die Steuerung von Einsatzmitteln in der Leitstelle der Berliner Feuerwehr erfolgt bisher überwiegend entlang historisch gewachsener Wachstandorte, bzw. dem jeweils aktuellen Aufenthaltsort eines Einsatzmittels. Gleichzeitig werden bei allen Einsätzen die Einsatzkräfte mit gleicher Dringlichkeit bzw. Zeitvorgaben zum Einsatzort geschickt. Wir schlagen vor die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, Einsätze einerseits entsprechend der in der standardisierten Notrufabfrage ermittelten Dringlichkeit und entsprechend dem Stand der medizinischen Wissenschaft, mit unterschiedlichen zeitlichen Fristen zu beschicken und andererseits die Voraussetzungen zu schaffen, dass durch Einsatz entsprechender Analytik vermehrtes Einsatzaufkommen oder die hohe Eintrittswahrscheinlichkeit von Notfällen prospektiv identifiziert und durch die zusätzliche Indienststellung weiterer Einsatzkräfte oder auch die vorausschauende Verlegung von Einsatzmitteln in den entsprechenden Versorgungsbereich der Stadt zielgerichteter kompensiert werden kann.
  • Eine bessere und zielgerichtete Versorgung grade chronisch kranker Patient:innen, beispielsweise auch ohne Transport in ein Krankenhaus,, gelingt nur durch Intensivierung der Zusammenarbeit aller Beteiligten. Hierzu braucht es gesetzliche und untergesetzliche Regelungen zum Beispiel für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte und den Datenaustausch von Zuweisungs- und Behandlungsdaten zwischen dem Rettungsdienst, Kliniken und niedergelassenen Ärzt:innen.
3. Stärkung der Entwicklungschancen der Gesundheitsberufe im Rettungsdienst durch eine eigene Laufbahn und Akademisierung

In den vergangenen Jahren konnte eine dreistellige Zahl an Notfallsanitäter:innen durch die Berliner Feuerwehr ausgebildet werden, gleichzeitig steht nur ein Teil von ihnen nach Abschluss der Ausbildung auch tatsächlich im Einsatzdienst, überwiegend für den Rettungsdienst, zur Verfügung. Neben dem Abwandern qualifizierter Arbeitskräfte, stellt sich im Land Berlin die Herausforderung, dass eine Verbeamtung für Notfallsanität:innen nur in der feuerwehrtechnischen Laufbahn möglich ist.

Das bedeutet für Notfallsanitäter:innen, dass sie aus einem sozialen Beruf kommend nicht nur auch die spezifischen Anforderungen der Feuerwehrfrau/-mann erfüllen müssen, sondern auch die vollständige zusätzliche Ausbildung absolvieren und auch regelmäßig in diesem Einsatzspektrum eingesetzt werden müssen. Als Folge stehen sie später weniger häufig oder gar nicht im Rettungsdienst zur Verfügung. Auch ein Laufbahnaufstieg ist nur in Bereichen des feuerwehrtechnischen Dienstes möglich. Viele Notfallsanitäter:innen entscheiden sich deshalb nach einer gewissen Zeit für andere berufliche Perspektiven. Wir schlagen deshalb folgendes Maßnahmenpaket zu Steigerung der Attraktivität der Arbeit im Rettungsdienst für das Land Berlin vor:

  • Entwicklung einer eigenen Laufbahnverordnung bzw. eines eigenen Laufbahnzweiges für Verwendungen im Bereich der Notfallrettung bzw. dem Rettungsdienst, einschließlich mittlerem, gehobenen und höherem Dienst.
  • Trotz einer großen Anzahl bisher nicht besetzter Stellen bei der Berliner Feuerwehr und trotz einer großen Zahl an Bewerber:innen für eine Notfallsanitäter:innen-Ausbildung, ist es bisher nicht gelungen die Ausbildungskapazitäten entsprechend stark zu steigern. Wir schlagen eine Intensivierung und Konzentration dieser Anstrengungen an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst Akademie vor, da auf Grund der besonders hohen Einsatzlast im Rettungsdienst besonders Notfallsanitäter:innen gebraucht werden. Ferner halten wir es für sinnvoll ein eigenes Berufsbild und eine eigene Ausbildung für Call-Taker und Leistellendisponent:innen der Leitstellen 112/116117 der BFRA aufzubauen.
  • Die Attraktivität und das Bindungspotential eines Berufsfeldes ist neben den Arbeitsbedingungen und der Entlohnung stark von den Entwicklungsmöglichkeiten abhängig. Deshalb schlagen wir vor zum einen die Akademisierung die Notfallsanitäter:innen-Ausbildung voranzutreiben und andererseits zur Stärkung der Berufsbildes zum Beispiel im Rahmen einer Bundesratsinitiative die Einführung einer eigenen Tätigkeitsfeld bezogenen Heilkundebefugnis und die Einführung eines bundesweiten Berufsregisters etwa zur Ausstellung von Heilberufe-Ausweisen für Notfallsanitäter:innen anzustoßen.
4. Mit Kräften und Ressourcen nachhaltig haushalten, Notfallversorgung sicherstellen

Wenn es um die Verteilung von Lasten und den bestmöglichen und nachhaltigen Ressourceneinsatz geht, dann ist angesichts der gestiegenen Anzahl an Einsätzen die Weiterentwicklung des Einsatzdienstes selbst unumgänglich. Wir schlagen dazu folgendes Maßnahmenpaket vor:

  • Der überwiegende Teil der Feuer- und Rettungswachen in der Stadt befindet sich an historisch gewachsenen Standorten und selbst dort wo erst in jüngerer Zeit neue Standorte entstanden sind, konnte deren Standort auf Grund einer begrenzenden Anzahl an verfügbaren Liegenschaften nicht immer primär dort gewählt werden, wo dies einsatztaktischen am günstigsten gewesen wäre. Infolgedessen sind die Einsatzmittel nicht dort disloziert, wo gehäuft Notfälle auftreten. Dieses Missverhältnis zwischen örtlichem Einsatzaufkommen und räumlich verfügbaren Einsatzmitteln führt nicht nur zu verlängerten Anfahrtswegen der Rettungsmittel im Einzelfall, sondern nahezu täglich zu umfangreichen Einsatzmittelverschiebungen durch das ganze Stadtgebiet. Da dieses Verschieben von Einsatzkräften über das ganze Stadtgebiet nicht gesteuert, sondern gewissermaßen erst im Einsatzfall passiert, kommt es zu langen An- und Rückfahrtzeiten zu den Standorten. Wir schlagen deshalb die Einrichtung sogenannter mobiler Wachen und Außenstützpunkte vor, die vorausschauend und gesteuert die Verlegung von Einsatzmitteln des Rettungsdienstes in unterversorgte Bereiche im Stadtgebiet ermöglichen, um eine drohende Unterversorgung, lange An- und Abfahrtzeiten sowie Einsatzmittelakkumulation außerhalb des Einsatzes in einzelnen Stadtgebieten zu verhindern.
  • Bisher erweist sich das nebeneinander von verbeamteten und tarifbeschäftigten Einsatzkräften bei der Berliner Feuerwehr als funktionsfähig und erprobt, gleichzeitig kommt es in der Flexibilität und Verzahnung beispielsweise von Arbeitszeiten, aber auch bei der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen zu Konflikten und Reibungsverlusten. Zur Fokussierung der Aufgaben in der Notfallrettung schlagen wir deshalb die Prüfung der Gründung eines landeseigenen Betriebes, analog kommunaler Eigenbetriebe vieler deutscher Kommunen – zur Ergänzung der Aufgaben der Berliner Feuerwehr im Bereich des Rettungsdienstes vor.
  • Besonders besorgniserregend ist die hohe Anzahl an Einsatzmitteln der Notfallrettung, die in den vergangenen Jahren entgegen der Bedarfsplanung regelmäßig nicht besetzt werden konnten. Ursächlich ist hier neben seltenen technischen Ausfällen, vor allem ein Personalmangel, der sich jenseits der Berliner Feuerwehr besonders eklatant im Bereich der am Rettungsdienst beteiligten Hilfsorganisationen darstellt. Die Ausfälle haben dabei nicht nur insgesamt kontinuierlich zugenommen, sie erhöhen auch erheblich die Arbeitslast und Einsatzfrequenz des verbliebenen, im Dienst befindlichen Personals durch eine relative Unterversorgung im System der Notfallrettung. Da diese personellen und im Einzelfall auch technischen Ausfälle in der Regel ungeplant auftreten, ist eine Kompensation aus den Organisationen selbst heraus meist nicht möglich. Gleichzeitig ist es bisher ebenso nicht möglich, dass Personal anderer Organisationen oder der Berliner Feuerwehr in einem „fremden“ Rettungswagen einzusetzen. Ursächlich dafür ist weniger allein die Eigentümerschaft des Fahrzeugs, sondern völlig unterschiedliche Ausstattungen und Ausrüstungsgegenstände die ohne detaillierte Unterweisung von „fremden“ Fachpersonal nicht genutzt werden können. Wir schlagen deshalb vor, die Beschaffung von Einsatzmitteln der Notfallrettung zukünftig zu bündeln und gemeinsam sowie bau- und ausstattungsgleich für alle am Rettungsdienst des Landes Berlin beteiligten Organisationen – mit Ausnahme der Bundeswehr – vorzunehmen. So kann bei Ausfall eines Fahrzeuges oder der zugehörigen Einsatzkräfte stets die Kompensation durch eine andere Organisation oder auch die Berliner Feuerwehr erfolgen und so insgesamt die Einsatzmittelverfügbarkeit und auch Patientensicherheit erhöht werden.
  • Um eine transparente, leistungsgleiche und verlässliche Sicherstellung des Rettungsdienstes entsprechend der jeweils aktuellen Bedarfsplanung jenseits der durch die Berliner Feuerwehr und die Bundeswehr erbrachten Leistung sicherzustellen, schlagen wir vor die gesamten übrigen Leistungsvolumina auszuschreiben.
  • Für die am Rettungsdienst beteiligten Organisationen sieht das Rettungsdienstgesetz Berlin die Vereinbarung von Entgelten mit den Kostenträgern (Krankenkassen) vor. Die Berliner Feuerwehr erhebt für die selbst bzw. durch die Bundeswehr erbrachten Leistungen eine festgesetzte Gebühr. Dies führt nicht nur zu sehr unterschiedlichen Kosten, je nach dem welches Einsatzmittel zu einem Einsatz alarmiert wurde, es führt auch zu erheblichen Aufwendungen und Parallelprozessen in Ermittlung, Verhandlung und Abrechnung derartiger Kostensätze ohne das dadurch erkennbare Vorteile für den Kernprozess entstehen. Wir schlagen deshalb vor, dass nebeneinander von Gebühren und Entgelten in der Notfallrettung aufzulösen und im Rettungsdienstgesetz einheitlich und gemeinschaftlich zu regeln, sodass auch der Höhe nach qualitative Anpassungen finanziell getragen werden können.
5. Gute Arbeitsbedingungen für eine bessere Versorgung

Gute Arbeitsbedingungen werden wesentlich von den Rahmenbedingungen geprägt, innerhalb derer die Arbeit erbracht wird. Neben oben genannten Maßnahmen, die dabei helfen sollen, die quantitative Arbeitslast im Mittel für die oder den Einzelnen zu reduzieren und gleichzeitig eine leistungsgerechte Entlohnung sicherzustellen, ist für viele Menschen heute entscheiden in welchem Maße sie selbst Einfluss auf die Ausgestaltung ihrer Arbeitszeiten haben. Dabei spielt insbesondere Selbstbestimmtheit und Flexibilität eine Rolle. War es in der Vergangenheit für die große, nahezu ausschließlich männliche Mehrheit der Beamten, aber auch Beschäftigte bei der Berliner Feuerwehr ein erlebter Vorteil in einem festen, immer gleichen Rhythmus und immer gleichen Zeiten bzw. Zeitumfängen zu arbeiten, stellt dies inzwischen immer mehr Frauen und auch Männer vor große Herausforderungen im Alltag, beispielsweise bei der Kinderbetreuung, der Pflege von Angehörigen oder auch einem berufsbegleitenden Studium bzw. einer Weiterbildung. Daneben besteht weiterhin ein großer Bedarf zur Steigerung der Vielfalt innerhalb der Berliner Feuerwehr, besonders in Bezug auf den Anteil von Frauen und Personen mit Migrationsgeschichte an der Belegschaft. Im Zuge der Vorbeugung fehlen des Weiteren konkrete Anlaufpunkte und disziplinarrechtliche Regelungen im Umgang mit extremistischen Tendenzen. Wir schlagen deshalb folgendes Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen vor:

  • Neben den üblichen 12-Stundenschichten, sollten verstärkt 6- und 8-Stunden-Arbeitszeitmodelle angeboten werden.
  • Einführung der Möglichkeit nicht nur in einem festen Umfang, sondern auch blockweise, also auch in unterschiedlicher Intensität arbeiten zu können, um zum Beispiel Studierenden während der Semesterferien oder am Wochenende die Möglichkeiten zur Unterstützung beziehungsweise zur Entlastung zu geben.
  • Intensivierung der Möglichkeiten und Ausgestaltung zur Teilzeitarbeit.
  • Versetzung und Flexibilisierung der Dienstzeiten, damit beispielsweise Eltern ihre Kinder noch in die KiTa bringen oder rechtzeitig abholen können.
  • Möglichkeit von echten Job-Sharing-Modellen insbesondere auch für Partner:innen um beispielsweise die Betreuung von Kindern oder Angehörigen in geteilter Care-Arbeit besser möglich zu machen und auch in der Dienstplanung berücksichtigen zu lassen.
  • Das Land Berlin zahlt Notfallsanitäter:innen eine Zulage. Bisher ist diese Zulage nicht an eine tatsächliche Verwendung bzw. überwiegenden Einsatz im Rettungsdienst gebunden. Wir schlagen vor, dies anzupassen, um mit der Zulage nun vor allem der starken Belastung im Einsatzdienst der Notfallrettung Rechnung zu tragen.
  • Implementierung von Maßnahmen zur Förderung der Vielfalt in der Belegschaft der Berliner Feuerwehr mit dem Ziel bis 2030 mindestens einen Frauenanteil vergleichbar mit der Berliner Polizei zu erreichen und den Anteil von Personen mit Migrationsgeschichte deutlich zu steigern.
  • Analoge Umsetzung der Maßnahmen des Konzepts zur internen Vorbeugung und Bekämpfung von möglichen extremistischen Tendenzen der Berliner Polizei (11-Punkte-Plan) in der Berliner Feuerwehr.
6. Für Vertrauen und Transparenz, Zeit für eine echte Open-Data-Strategie

Trotz umfangreicher Anstrengungen des Land Berlin Verwaltungshandeln in Form von offenen Daten transparent und nachvollziehbar zu machen, sowie Innovationspotentiale zu heben, sind die Strukturen der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr respektive Notfallrettung bisher nicht Teil davon. Wir sind überzeugt, dass auch dank international ermutigender Beispiele eine große Chance darin liegt dies zu ändern und schlagen deshalb folgendes Maßnahmenpaket vor:

  • Bereitstellung aller nicht personenbezogenen Daten über die Open Data Informationsstelle (ODIS) des Land Berlin, insbesondere auch die Daten zu Fahrzeugen, Einsatzzahlen, Wachstandorten, Erreichungsgrad, Auslastung und Bereichsabdeckung.
  • Aufbau eines Rettungsdienst-Registers zum Zweck von systematischen Auswertungen im Rahmen des Qualitätsmanagements und zu wissenschaftlichen Zwecken.
  • Um Akzeptanz und einen systematischen Überblick auf die verfügbaren Ressourcen bei allen beteiligten Stakeholdern zu stärken, schlagen wir die klarere Ausweisung aller für den Rettungsdienst vorgesehenen, bzw. erwirtschafteten Mitteln im Haushalt vor.
    Bereitstellung von Ressourcen für die Erstellung eines regelmäßigen Berichtes über Qualität und Patientensicherheit.

Executive Summary

22 Einzelmaßnahmen um den Berliner Rettungsdienst zukunftsfähig und krisenfest aufstellen
  1. Prävention zur Vorbeugung von Hilfeersuchen und Notfällen, bzw. zur Verbesserung der Versorgung als Aufgabe in das Berliner Rettungsdienstgesetz aufnehmen.
  2. Aufstellung interdisziplinärer Teams aus Rettungsdienst, Polizei, Sozialarbeit, Pflege, Psychiatrie, um häufig wiederkehrenden Notrufen und Einsätzen durch gezieltere Hilfe entgegenwirken zu können.
  3. Regelmäßige Reanimationstrainings zum Gegenstand der Schulausbildung und öffentlichen Verwaltung machen.
  4. Gesetzliche Regelungen zur Ausstattung großer Gebäude bzw. öffentlicher Orte mit Automatischen Externen Defibrillatoren (AED) analog zu Rauchwarnmeldern schaffen.
  5. Einrichtung einer Ersthelfer:innen-Kampagne, um 1% der Bevölkerung Berlins zu freiwilligen Helfer:innen bei Reanimations-Notfällen und Katastrophen zu machen.
  6. Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der Berliner Feuerwehr und der Kassenärztlichen Vereinigung insbesondere mit dem Ziel der Schaffung eines Gemeinsamen Notfall- und Hilfeleitsystem.
  7. Aufnahme der Zuständigkeit für die Aufsicht und Steuerung des qualifizierten Krankentransports durch die Berliner Feuerwehr in das Berliner Rettungsdienstgesetz und Durchführung eines Vergabeverfahrens entsprechend der Bedarfsfeststellung.
  8. Entwicklung einer eigenen Laufbahnverordnung bzw. eines eigenen
    Laufbahnzweiges für die Notfallrettung/Rettungsdienst im Berliner Laufbahnrecht.
  9. Aufbau einer Ausbildung für Leitstellendisponent:innen und Ausweitung der Kapazitäten zur Notfallsanitäter:innenausbildung an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst Akademie.
  10. Aufbau eines Heilberuferegister für Notfallsanitäter:innen.
  11. Einführung Mobiler-Wachen und Außenstützpunkte im Rettungsdienst zur Verbesserung der Bereichsabdeckung bei örtlich erhöhtem Einsatzaufkommen.
  12. Prüfung der Gründung eines landeseigenen Rettungsdienstbetriebs zur Ergänzung der Aufgaben der Berliner Feuerwehr im Bereich der Durchführung der Notfallrettung.
  13. Gemeinsame Beschaffung bau- und ausstattungsgleicher Einsatzmittel für alle am Rettungsdienst des Landes Berlin beteiligten Organisationen.
  14. Bedarfsgerechte Ausschreibung aller nicht von der Berliner Feuerwehr oder Bundeswehr betriebenen Einsatzmittel der Notfallrettung.
  15. Abschaffung des Nebeneinanders von Gebühren- und Entgelten in der Notfallrettung und Aufnahme eines einheitlichen Abrechnungsverfahrens in das Rettungsdienstgesetz.
  16. Diversifizierung der Arbeitszeitmodelle, der Dienstwechselzeiten, Arbeitszeitkonten und Ausbau der Teilzeitarbeit, sowie von Job-Sharing-Modellen.
  17. Koppelung der Notfallsanitäter:innen-Zulage an den Einsatz im Bereich des Rettungsdienstes.
  18. Implementierung von Maßnahmen zur Förderung der Vielfalt in der Berliner Feuerwehr.
  19. Analoge Umsetzung der Maßnahmen des 11-Punkte-Plans der Berliner Polizei zum Thema Extremismus in der Berliner Feuerwehr.
  20. Bereitstellung aller nicht personenbezogenen Daten der Notfallrettung als offene Daten über die Open Data Informationsstelle (ODIS) des Land Berlin.
  21. Aufbau eines Rettungsdienst-Registers zum Zweck von systematischen Auswertungen im Rahmen des Qualitätsmanagements und zu wissenschaftlichen Zwecken.
  22. Ausweisung aller für den Rettungsdienst vorgesehenen, bzw. erwirtschafteten Haushaltsmittel in einem eigenen Kapitel/Titel.

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