Bundesweiter Tag der Organspende am 1. Juni
Der Gesetzgeber steht vor der Herausforderung, den seit dem Jahr 2012 rückgängigen Organspendenzahlen wieder einen Aufwärtstrend zu geben. Es zeigt sich, dass der Rückgang der Organspendenzahlen nicht allein von der Spendenbereitschaft der Bevölkerung abhängig ist, sondern dass die Strukturen und Abläufe in den Kliniken für Organentnahmen ungünstig zu sein scheinen.
Mit dem Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO), das am 1. April 2019 in Kraft trat, werden nunmehr die Grundlagen geschaffen, um die klinischen Voraussetzungen für Organspenden zu verbessern.
Wo setzt das Gesetz an?
Das Gesetz erkennt an, dass die zunehmende Arbeitsverdichtung in den Kliniken oftmals für die Gemeinschaftsaufgabe Organspende keine Kapazitäten frei lässt.
Erster Ansatzpunkt ist, die Bedingungen in den Entnahmekrankenhäusern zu verbessern.
Dies wird getan, indem
- zukünftig die Entnahmekrankenhäuser für den gesamten Prozessablauf einer Organspende besser vergütet werden .
- sie einen Anspruch auf pauschale Abgeltung für die Leistungen, die sie im Rahmen des Organspendeprozesses erbringen, erhalten .
- sie Zusätzlich einen Zuschlag dafür, dass ihre Infrastruktur im Rahmen der Organspende in besonderem Maße in Anspruch genommen wird, erhalten.
Der Zuschlag beträgt das Zweifache der berechnungsfähigen Pauschalen. Die finanzielle Entlastung soll den Weg für höhere Entnahmezahlen ebnen.
Ein weiterer Ansatzpunkt ist die Rolle des/der Transplantationsbeauftragten. Generell soll die Stellung des/der Transplantationsbeauftragten im Entnahmekrankenhaus gestärkt werden. So sind z.B. die vom Transplantationsbeauftragten erstellten Verfahrensanweisungen von der Klinikleitung verbindlich umzusetzen. Ebenfalls ist der/die Transplantationsbeauftragte von weiteren Aufgaben freizustellen.
Eine bundesweite und flächendeckende Rufbereitschaft von neurologischer/neurochirurgischer Ärzten soll eingerichtet werden, die bei unklaren Fällen zur Konsultation mit herangezogen werden können oder in kleineren Kliniken die Aufgaben eines Transplantationsbeauftragten übernehmen können. Schließlich soll eine transparente Dokumentation Qualitätssicherungssystem ermöglichen, damit die Grundlage für ein flächendeckendes Berichtssystem bei der Spendererkennung und Spendermeldung geschaffen werden kann.
Und als weiteren wichtigen Ansatzpunkt erkennt das Gesetz die Rolle der Koordinierungsstelle an. Die Zusammenarbeit der Koordinierungsstelle (Deutsche Stiftung Organspende), der Entnahmekrankenhäuser und des/der Transplantationsbeauftragten soll intensiviert und auf gegenseitige Unterstützung ausgerichtet werden. Das Gesetz schafft darüber hinaus eine klare rechtliche Grundlage für den Austausch, der oftmals für die Verarbeitung gewünscht wird, von anonymisierten Schreiben zwischen Organempfängern und den nächsten Angehörigen der Organspender.
Wie geht es weiter?
Streitig bleibt weiterhin die Frage, ob es eine Zustimmungslösung, eine Entscheidungslösung, eine Widerspruchsregelung oder eine doppelte Widerspruchslösung geben soll. Der Gesetzesentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) befürworten eine Widerspruchslösung in Kombination mit einer hohen Aufklärungspflicht durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und sie Krankenkassen.
Ein Gegenentwurf, an dem auch die Grüne Bundestagsfraktion beteiligt ist, befürwortet, dass Organspenden auch künftig nur bei ausdrücklicher Zustimmung möglich sind. Für sie ist die Widerspruchslösung die unsicherer, da das vertrauen in die Organspende allgemein sinken könnte und somit sich als kontraproduktiv erweisen würde.