Die grüne Wohnungs- und Mietenpolitik: bezahlbar und ökologisch
Ein weiterer Schwerpunkt unserer parlamentarischen Arbeit 2017 war die Wohnungs- und Mietenpolitik. Auch wenn noch viel zu tun ist, konnten wir gemeinsam mit den Koalitionspartnern bereits in den ersten zwölf Monaten wichtige Vorhaben aus dem grünen Wahlprogramm realisieren, so dass die Stadt auch hier grüner und bunter wird.
Günstige Mieten für Berlinerinnen und Berliner mit wenig Geld: Mit der Neufassung der Ausführungsvorschrift Wohnen heben wir ab 2018 die Richtsätze für die Übernahme von Mieten an und schützen 86.000 Bedarfsgemeinschaften in Berlin direkt vor unnötigen Umzügen. In einem ersten Schritt haben wir die jährlich mögliche Mieterhöhung in Sozialwohnungen ausgesetzt. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften haben wir bereits Anfang 2017 in einer neuen Kooperationsvereinbarung verpflichtet, mehr Wohnraum für Personen mit Wohnberechtigungsschein zur Verfügung zu stellen. Bei Mieterhöhungen in den Beständen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften haben wir außerdem die mögliche Höhe deutlich reduziert. Die Anstalt öffentlichen Rechts Wohnraumversorgung Berlin, die die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften kontrollieren und aktiv begleiten soll, wird ebenso ab 2018 finanziell und personell gestärkt.
Neubau von bezahlbaren Wohnungen: Ein beliebter Vorwurf lautet, Rot-Rot-Grün würde sich nicht um den Neubau kümmern. Wir stellen für das Neubauprogramm insgesamt 572 Millionen Euro zur Verfügung. Das reicht für 8.000 Wohnungen und ist mehr als doppelt so viel wie unter Schwarz-Rot. Hinzu kommt noch das Neubauprogramm der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Mit etwa 320 Wohnungsneubauvorhaben sollen bis 2021 weitere 36.000 Wohnungen fertiggestellt werden. Wir investieren gezielt in den Bau von preiswertem Wohnraum. Hierfür bekommen die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften landeseigene Grundstücke, statt sie wie in den vergangenen 20 Jahren zu privatisieren. So sollen bis 2021 insgesamt neue 50.000 landeseigene und gemeinwohlorientierte Wohnungen entstehen. Dafür wird es aber nötig sein, den Anteil preisgebundenen Wohnraums auf diesen Flächen zu erhöhen. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften haben mehr Eigenkapital bekommen, um mehr zu bauen sowie passende Bestände ankaufen zu können. Bis zu 10.000 Wohnungen sollen in den nächsten vier Jahren angekauft werden.
Um einen größeren Einfluss auf den Wohnungsmarkt zu haben und gerade Menschen mit niedrigem Einkommen mit Wohnraum versorgen zu können, brauchen wir insgesamt mehr landeseigene Wohnungen. Denn auf sie kann direkt Einfluss genommen werden, z.B. mit der Miethöhe. Das wirkt sich auch auf den Berliner Mietspiegel aus. Zudem haben wir das Modell der Kooperativen Baulandentwicklung ausgebaut und den Anteil an preiswertem Wohnraum, den private Investoren bei größeren Wohnungsbauprojekten errichten müssen, wenn sie Baurecht bekommen, nochmal auf 30 Prozent der Wohnfläche erhöht. Das Land fördert zusätzlich mit Geldern die Errichtung von preiswertem Wohnraum auf bis zu 3.000 Wohnungen pro Jahr. Last, but not least: Wir stärken die Anstalt öffentlichen Rechts Wohnraumversorgung Berlin finanziell und personell, damit sie unsere Wohnungsunternehmen fitter für den sozialen Wohnungsmarkt macht.
Neubau von bezahlbaren Wohnungen: Damit Bauanträge für dringend benötigte Wohnungen schnellstmöglich geprüft und bearbeitet werden können, statten wir die zuständigen Bezirke mit zusätzlichem Personal aus.
Förderung von Genossenschaften: Genossenschaften sind ein Pfeiler der sozialen Wohnungspolitik. Mit dem Doppelhaushalt stellen wir hier 20 Millionen Euro zur Verfügung. Damit unterstützen wir auch neu gegründete Genossenschaften beim Neubau von dringend benötigten Wohnungen. Genossenschaften haben auf dem Wohnungsmarkt den Vorteil, dass sie Gewinne nicht privatisieren, sondern in günstige Mieten oder weiteren Wohnungsbau investieren können.
Kostenlose Mieterberatung: Wenn Eigentümer die Mieten erhöhen wollen, sind nicht nur, aber insbesondere Mieterinnen und Mietern mit geringem Einkommen oft in ihrer Existenz bedroht. Mieterberatungen sind dann die letzte Rettung vor illegalen Mieterhöhungen. Aber wer mit wenig Geld auskommen muss, kann sich selten eine professionelle mietrechtliche Beratung durch Kanzleien oder aufgrund einer Mitgliedschaft in einer Mieterorganisation leisten. Um diese Beratungslücke zu schließen, hat Rot-Rot-Grün im Abgeordnetenhaus beschlossen, dass in allen Bezirken offene Mieterberatungen eingerichtet werden (Kosten je Bezirk: 200.000 Euro im Doppelhaushalt 2018/19). Zudem wollen wir Personen mit ALG2 oder Grundsicherung und Geflüchtete mit Kollektivverträgen mit den Mieterorganisationen und durch die neue Interventionsstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt schützen, die bei der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung angesiedelt ist.
Förderung von Häusern aus Holz: Wir wollen, dass insbesondere öffentliche Gebäude wie Schulen, Turnhallen und Kindergärten, aber auch Mehrfamilienhäuser, künftig häufiger in Holzbauweise errichtet werden. Diese ist ökologisch, nachhaltig und besonders schnell zu realisieren. Zur Förderung hat Berlin erstmals Gelder in einen Haushalt eingestellt (100.000 Euro).
Schutz vor Kündigungen: Mit der Bundesratsinitiative zur Verbesserung des Mieterschutzes bei Mietrückständen vom April 2017 wollen wir Mieterinnen und Mieter entsprechend besser schützen.
Schutz von Mieterinnen, Mietern und Kleingewerbetreibenden: In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe haben die Senatsverwaltungen Justiz und Wohnen Verbesserungsvorschläge im Bereich des Wohnraummietrechts, z.B. zur Mietpreisbremse, zum Kündigungsschutz und zum Mietspiegel, entwickelt. Eine von der Arbeitsgruppe ausgearbeitete Initiative zur Verbesserung der Regelungen zur Mietpreisbremse ist bereits im September 2017 in den Bundesrat eingebracht worden. Beim Gewerbemietrecht arbeiten beide Verwaltungen an Eckpunkten zum Schutz von Kleingewerbe vor Verdrängung.
Asbest-Sanierung: Allein 100.000 Gebäude in Berlin sind mit asbesthaltigen Fußböden belastet. Im Koalitionsvertrag haben wir das Ziel formuliert, dass unsere Stadt bis 2030 asbestfrei wird. Das gehen wir nun mit einer Beratung für betroffene Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer an, für die wir im Doppelhaushalt 300.000 Euro bereitgestellt haben.