Vorbild und Auftrag: 25 Jahre Landesgleichberechtigungsgesetz
Anlässlich des 25-jährigen Bestehens des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) kommentiert Catrin Wahlen, inklusionspolitische Sprecherin:
„Das Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz ist seit 25 Jahren ein Vorbild für Inklusion und Teilhabe in ganz Deutschland. Es hat den Anspruch, die UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umzusetzen. Doch ein Vierteljahrhundert seit seiner Verabschiedung ist auch klar: Gesetze müssen mit der Zeit gehen. Sie müssen gelebt und weiterentwickelt werden. Gerade bei den Themen Barrierefreiheit und Schutz vor Diskriminierung gibt es in Berlin weiterhin Herausforderungen.
Frauen mit Behinderungen brauchen dringend besseren Schutz vor Gewalt. Dafür braucht es mehr barrierefreie Frauenhausplätze. Die digitalen Angebote des Landes stehen vor der Aufgabe für alle zugänglich zu werden – durch klare Navigation, Screenreader-Kompatibilität, Leichte Sprache und Gebärdensprache. Der Zugang zu Dolmetschleistungen sollte bei Bedarf selbstverständlich sein. Gleichzeitig gilt es, die Landesfachstelle für Barrierefreiheit stärker ins Bewusstsein zu rücken und die wichtige Arbeit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen weiter zu fördern. Dieses Jubiläum ist ein Anlass zum Feiern – und ein Auftrag. Berlin darf sich auf Erfolgen nicht ausruhen. Der heutige Tag ist Ansporn und Mahnung, das Ziel einer inklusiven Gesellschaft weiter zu verfolgen.“