Ein modernes Justizgesetz für Berlin
Gemeinsame Presseerklärung der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus
Mit dem Justizgesetz holen wir die Gesetze und Verordnungen zur Berliner Justiz dorthin, wo sie hingehören: ins 21. Jahrhundert. Bisher befanden sich zur Justizorganisation teilweise noch preußische Altbestände im Landesrecht, die aus heutiger Sicht nicht mehr zeitgemäß sind. Rund 350 Vorschriften, die zum Teil veraltet, ohne Anwendungsbereich oder nicht (mehr) sinnvoll sind, wurden gestrichen. Dafür wurde ein zentrales Gesetz mit nur 68 Vorschriften geschaffen, in dem sämtliche Gerichtsbarkeiten einschließlich der Arbeitsgerichtsbarkeit eine Regelung finden. Zentrale Neuregelungen sind u.a. die Rechtsgrundlage für das Funkzellenabfragen-Transparenzsystem sowie die Selbstanzeige bei Besorgnis der Befangenheit im Amt der Staatsanwaltschaft.
Bisher gab es zahlreiche verstreute Gesetze und Verordnungen zur Berliner Justiz. Künftig finden Rechtsuchende und Rechtsanwender*innen alle wesentlichen landesrechtlichen Regelungen zu Justizorganisation und -verfahren in einem Werk. Das schafft Transparenz und erhöht die Rechtssicherheit erheblich.
Hierzu erklären die rechtspolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen:
Petra Vandrey (Bündnis 90/Die Grünen): „Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, ein in Sprache und Inhalt modernes und schlankes Justizgesetz zu schaffen. Besonders wichtig war uns Grünen eine verbindliche Regelung zur Funkzellenabfrage. Das Justizgesetz schafft hier mehr Transparenz, indem Bürger*innen, die sich im Bereich einer Funkzellenabfrage befanden, darüber informiert werden müssen. Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Datenschutz!“
Sven Kohlmeier (SPD): „Wir haben das Justizgesetz als Abgeordnetenhaus nochmals verbessert. Gesetzliche Regelungen für die Digitalisierung der Justiz und digitale Gerichtssäle an jedem Gericht sowie einem einheitlichem Justizportal sind nicht nur in heutigen Pandemiezeiten wichtig. Auch wird der Schutz von personenbezogenen Daten von Zeug*innen bei Akteneinsichten verbessert werden.“
Sebastian Schlüsselburg (DIE LINKE): „Neben der besseren Transparenz bei den Funkzellenabfragen stärken wir auch den Datenschutz bei der Übersendung von Akten an die Gerichte. Es kann nicht sein, wie im Falle der Akteneinsicht des Anwaltes der Querdenken-Demo geschehen, dass personenbezogene Daten von Gegendemonstrant*innen ungeschwärzt öffentlich gemacht werden.“