Eine Frage der Haltung – Kennzeichnungspflicht auch bei verarbeiteten Eiern einführen
Schon das zweite Osterfest in Folge wird durch die Coronakrise überschattet. Auch das gemeinsame Osterfrühstück wird in diesem Jahr anders aussehen als wir es gewohnt sind: mit weniger Menschen, die sich um den Tisch versammeln. Wir hoffen, dass Sie die Feiertage dennoch nutzen können, um runterzukommen und neue Kraft in dieser schwierigen Zeit zu sammeln. Zumindest aus ökologischer Sicht gibt es an Ostern gute Nachrichten: Immer mehr Verbraucher*innen entscheiden sich – nicht nur an Ostern – für frische Eier aus ökologischer Haltung. Die Kennzeichnung der Eier, für die wir Grüne uns eingesetzt haben, hat sich bewährt und für bessere Haltungsbedingungen der Hühner gesorgt. Diese Erfolgsgeschichte muss jetzt aber weitergeschrieben werden.
Turgut Altug, verbraucherschutzpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin:
„Wir brauchen eine Kennzeichnung der Eier auch in verarbeiteten Produkten. Alle Konsument*innen sollen erkennen können, für welche Art der Tierhaltung sie sich im Supermarkt, in der Eisdiele oder im Restaurant entscheiden. Ich begrüße es, dass auch in der Landwirtschaftsministerin endlich diese Erkenntnis gereift ist und sie sich für eine Regelung auf EU-Ebene einsetzt. Allerdings ist auch klar: Kommt eine solche Regelung nicht zeitnah, muss die Bundesregierung selbst gesetzlich aktiv werden und darf die Verantwortung nicht weiter auf die EU-Ebene schieben.”
Hintergrund: Unverarbeitete Eier müssen in Deutschland gekennzeichnet sein. Auf der Verpackung muss stehen, wie die Hühner gehalten wurden. Dazu ist auf den Eiern ein Code aufgedruckt, z.B.: 1-DE-0123456. Relevant ist die Ziffer vor der Länderkennung. Die 3 steht für Käfighaltung, 2 steht für Boden-, 1 für Freiland- und 0 für Bio-Haltung. Wem artgerechte Haltung wichtig ist, der sollte also kein Ei mit der Drei kaufen. Das Gute: Eier ohne Käfig- und Massentierhaltung kosten meist nur ein paar Cent mehr.