Funktionsfähigkeit des Berliner Abgeordnetenhauses in der Coronakrise sicherstellen
– Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen SPD, CDU, Linke, Bündnis 90/Die Grünen und FDP –
Zu den geplanten Änderungen der Verfassung von Berlin und der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Parlamentes erklären die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen SPD (Torsten Schneider), CDU (Heiko Melzer), Linke, (Steffen Zillich), Bündnis 90/Die Grünen (Daniel Wesener) und der FDP (Paul Fresdorf):
Die aktuelle Situation hat uns vor Augen geführt, dass es dringend notwendig ist, für den Fall Vorsorge zu tragen, dass ein größerer Teil der Mitglieder des Abgeordnetenhauses aus Gründen, die pandemie- oder naturkatastrophenbedingt sind, nicht an den Plenarsitzungen teilnehmen kann. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, die Verfassung von Berlin und die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin zu ergänzen, um auch bei einem solchen Szenario die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicherzustellen.
Dazu ist es erforderlich, die Beschlussfähigkeitsgrenze des Abgeordnetenhauses, welche in der Landesverfassung bei mehr als 50 Prozent der Abgeordneten festgelegt ist, für einen befristeten Zeitraum auf mehr als 25 Prozent herabsetzen zu können. Die tragenden Grundüberlegungen waren die, dass es zu keiner Zeit durch eine solche Regelung zur Beschränkung von Rechten der einzelnen Parlamentarier kommen darf und dass die Absenkung der Beschlussfähigkeit befristet und nur unter Zustimmung eines besonders großen Quorums von 4/5 der gewählten Mitglieder des Abgeordnetenhauses oder des Ältestenrates möglich sein soll. Auf der anderen Seite soll zum Verlassen dieses Modus nur ein kleines Quorum, welches in diesem Fall bei 1/5 der gewählten Mitglieder des Abgeordnetenhauses oder des Ältestenrates oder zwei Fraktionen liegt, erforderlich sein.
Im Falle dieser besonderen Situation werden die Ausschüsse des Abgeordnetenhauses die Möglichkeit erhalten, komplett in digitaler Form abgehalten zu werden – eingeschränkt wird dies nur für Fälle, in denen sie zu abschließenden Entscheidungen kommen würden.
Wir freuen uns sehr, dass es möglich war, die fünf Fraktionen hinter diesem Vorschlag zu vereinen und so eine Antwort auf die dringliche Frage der Funktionsfähigkeit des Abgeordnetenhauses auch und gerade in Pandemiezeiten gefunden zu haben. Die jeweiligen Anträge zur Verfassungsänderung und der Änderung der Geschäftsordnung werden nun als Dringlichkeitsanträge in die nächste Plenarsitzung am 19. November eingebracht und dann in den Rechtsausschuss überwiesen, wo sie ausführlich beraten werden. Wir rechnen damit, dass wir die abschließende Debatte zu den Anträgen in der Plenarsitzung am 10. Dezember 2020 führen werden.