Inklusion fordert Ressourcen – R2G stärkt Menschen mit Behinderungen im Haushalt
Die inklusive Gesellschaft ist Leitlinie der Politik der Berliner Koalition. Für die Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen hat die rot-rot-grüne Koalition für den Haushalt 2020 und 2021 wichtige Projekte eingebracht. Die Arbeit des Landesbeirat der Menschen mit Behinderung zur Unterstützung der Interessensvertretung von Menschen mit Behinderung werden wir durch Personal und Sachmittel für eine Geschäftsstelle unterstützen. Allein durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Berlin werden mindestens 125 neue Gremienmitglieder die Belange der Menschen mit Behinderungen vertreten. Diese wichtige Teilhabe wollen wir zielgerichtet unterstützen. Darüber hinaus schaffen wir einen Härtefallfonds für Assistenzleistungen für ehrenamtlich aktive Menschen mit Behinderung und wir stärken die Projekte der Behindertenhilfe im integrierten Sozialprogramm mit weiteren 150.000 EUR.
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist uns eine Herzensangelegenheit und daher setzen wir uns für eine Weiterentwicklung des Landesgleichberechtigungsgesetz ein. Bei der Novelle dieses wichtigen Gesetzes sind wir aktuell auf der Zielgeraden. Die Stärkung der Monitoringstelle zur Umsetzung der UN-BRK im aktuellen Haushalt unterstreicht, wie wichtig uns Inklusion ist. Auch bei der Erweiterung des Mobilitätskonzeptes um ein Kapitel zum Fußverkehr ist Inklusion für uns der zentrale Punkt.
Die Sprecher*innen für Menschen mit Behinderung der Koalitionsfraktionen Lars Düsterhöft (SPD-Fraktion), Stefanie Fuchs (Fraktion DIE LINKE) und Fatoş Topaç (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklären zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3.12.2019:
Lars Düsterhöft, SPD-Fraktion:
„Bei allen Gesetzen und finanziellen Mitteln, Inklusion braucht vor allem eins: Menschen, die andere Menschen nicht ausschließen – Strukturen, Situationen und eine Gesellschaft, die Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt teilhaben lassen. Das fängt bei den jüngsten unter uns an. Inklusive Bildung ist der Schlüssel für eine inklusive, solidarische und soziale Gesellschaft. Inklusion ist dabei kein Gnadenakt oder eine Wohltat, sondern ein unumstößliches Menschenrecht. Lernen Kinder, die sich voneinander unterschieden, mit und ohne Behinderungen, gemeinsam, entstehen Vorbehalte gar nicht erst. Verschiedenheit wird zum Normalfall.“
Stefanie Fuchs, Fraktion Die Linke:
„Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert die umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen der Gesellschaft ein. Ein wichtiger Ort von Teilhabe in Berlin sind die Stadtteilzentren. Diese wollen wir inklusiv weiterentwickeln. Einen weiteren wichtigen Schritt zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen werden wir mit der Novelle des Landesgleichberechtigungsgesetzes gehen.“
Fatoş Topaç, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen:
„Das Berliner Mobilitätsgesetz geht einen wichtigen Schritt in Richtung Inklusion: „Mobilität für alle“ bedeutet Mobilität auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Wir arbeiten an Konzepten, die die Mobilität von Menschen mit Behinderungen jederzeit sicherstellen, auch zum Beispiel im Falle von defekten Aufzügen. Das ist bundesweit einzigartig. Im Frühjahr 2020 folgt der zweite Teil des Mobilitätsgesetzes zum Fußverkehr. Auch hier ist Inklusion nicht nur mitgedacht, sondern zentraler Bestandteil des Gesetzes.“