KOA-PM: Berlin bringt Monitoring-Studie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention auf den Weg
Anlässlich des internationalen Frauentages am 8.03.2022 bringen die Koalitionsfraktionen in der Plenarsitzung am 10.03.2022 einen Antrag zur Einrichtung eines Monitorings zur Umsetzung der Istanbul Konvention ein.
Ziel des Antrags ist die Beauftragung einer Studie zu Daten zum Hilfesystem für von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen. Es soll ein Ausschreibungsverfahren eingeleitet werden, um eine geeignete sozialwissenschaftliche Einrichtung für die Erhebung zu ermitteln.
Die Istanbulkonvention verpflichtet Berlin, weitreichende Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt umzusetzen. Dazu gehört, aufgeschlüsselte statistische Daten über Fälle zu allen erfassten Formen geschlechtsspezifischer Gewalt zu sammeln. Dem soll mit der Monitoring-Studie Rechnung getragen werden. Darüber hinaus soll die mit dem Monitoring beauftragte Einrichtung mit einer auf Bundesebene einzurichtenden Monitoringstelle kooperieren.
Dazu erklären die gleichstellungspolitischen Sprecherinnen Mirjam Golm (SPD-Fraktion), Bahar Haghanipour (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Ines Schmidt (Fraktion DIE LINKE):
Mirjam Golm (SPD-Fraktion): „Mit der im Antrag vorgesehene Monitoring-Studie stellen wir die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf eine faktische Grundlage. Durch systematische Datenerfassung, die an den Verpflichtungen der Istanbul-Konvention ausgerichtet ist, soll das bestehende Hilfe- und Unterstützungssystem für betroffene Frauen und Mädchen in Berlin dargestellt und analysiert werden. Nur so können wir die Bedarfsgerechtigkeit der Angebote in Berlin richtig einschätzen und Lücken bei der Versorgung von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern erkennen und schließen!“
Bahar Haghanipour (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen): „Wir sind in Berlin verpflichtet, die Istanbul Konvention umzusetzen. Die Monitoringstelle ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung dieser Gewaltschutzkonvention. Sie berücksichtigt vor allem die Versorgungssituation von marginalisierten Gruppen. Deshalb werden wir bei der Erhebung vor allem von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen mit Behinderungen sowie geflüchtete Frauen und Mädchen berücksichtigen. So können wir adäquat auf die spezifischen Bedarfe eingehen und unterstützen.“
Ines Schmidt (Fraktion DIE LINKE): „Geschlechtsspezifische Gewalt in allen ihren Formen ist immer noch Alltag in Berlin. Wir brauchen noch bessere Daten für die Bestands- und Bedarfsermittlung für von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen. Der letzte Bericht zur Weiterentwicklung des Berliner Unterstützungssystems bei häuslicher Gewalt ist von 2015. Die letzte öffentlich zugängliche Datenerhebung und Statistik zur häuslichen Gewalt in Berlin ist von 2017. Wir brauchen dringend die Fortschreibung dieser Zahlen. Die Istanbul-Konvention macht uns da als Land klare Vorgaben, an die wir uns halten müssen. Es ist unsere Pflicht, Daten zu erheben, Präventions- und Unterstützungsangebote für Frauen zu schaffen. Wir kommen dieser Pflicht auch in einer angespannten Haushaltslage nach und setzen die Konventionen somit Stück für Stück um.“