Neues Polizei- und neues Versammlungsfreiheitsgesetz: Freiheit und Sicherheit zusammen denken
Mit einem großen Freiheitsrechtestärkungspaket ist der rot-rot-grünen Koalition der größte innenpolitische Aufschlag in Berlin seit Jahrzehnten gelungen. Wir stärken die Bürgerrechte und leisten gleichzeitig dem Bedürfnis der Bürger*innen nach mehr Sicherheit Folge. Damit zeigen wir: Freiheit und Sicherheit sind keine Gegensätze. Mit der ersten Lesung des neuen Polizeigesetzes (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz, Drucksache 18/2787) und des Versammlungsfreiheitsgesetzes (Drucksache 18/2764) in der Plenarsitzung am 20. August 2020 haben wir neben dem Gesetz über den oder die Bürger- und Polizeibeauftragte/n und dem Abstimmungsgesetz bereits vier zentrale Vorhaben unseres Freiheits- und Sicherheitspakets auf den Weg gebracht. Fortsetzung folgt mit dem Transparenzgesetz, dem Lobbyregister und einem Senator*innengesetz.
Mit der Modernisierung des Polizeigesetzes ist uns in Berlin gelungen, woran andere Bundesländer gescheitert sind: Wir stärken sowohl die Bürger- und Freiheitsrechte als auch die Polizei dort, wo es sinnvoll und verhältnismäßig ist. Die Polizeiarbeit passen wir mit wenigen zeitgemäßen Eingriffsgrundlagen an die Gefahrenlage der vergangenen Jahre an. Die Freiheitsrechte werden gestärkt, in dem der Unterbindungsgewahrsam auf maximal 48 Stunden verkürzt und der Opferschutz verbessert wird. Damit reagieren wir auf Fälle, in denen spätere Opfer nicht im Vorhinein gewarnt wurden. Unser Ziel: Eine Polizei, die aktiv schützt und transparent handelt. Die Veröffentlichung kriminalitätsbelasteter Orte, an denen ohne Verdacht kontrolliert wird, ist nun im Gesetz geregelt. Wir stellen klar, dass Racial Profiling verboten ist und schreiben die individuelle Kennzeichnung von Polizist*innen gesetzlich vor. Mehr Sicherheit wollen wir auch im Straßenverkehr. Deshalb schreiben wir fest, dass gefährlich abgestellte Autos auch von der Polizei umgesetzt werden können.
Benedikt Lux, innenpolitischer Sprecher: „Das neue Berliner Polizeigesetz ist eine echte Alternative zu den Polizeigesetzen anderer Bundesländer, wo es einseitig massive Verschärfungen zu Lasten der Bürger*innenrechte gab, gegen die Hunderttausende protestiert haben. Uns ist dagegen ein Gesetz gelungen, das sowohl die Grund- und Freiheitsrechte, Opferschutz und Transparenz stärkt, als auch polizeiliche Befugnisse gezielt verbessert. Wir sehen, dass viele Bürgerinnen und Bürger der Polizei grundsätzlich vertrauen. Das ist auch wichtig in unserem Rechtsstaat. Aber dieses Vertrauen ist nicht geschenkt, es muss erneuert werden. Dazu leisten wir mit dem neuen Polizeigesetz einen Beitrag.“
Auch das neue Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz hat das Potenzial, zum deutschlandweiten Vorbild für ein demokratieförderndes Versammlungsrecht zu werden. Es ist uns gelungen, in der Demo-Hauptstadt eine Balance herzustellen zwischen einer grundrechtsfreundlichen Ausgestaltung und den notwendigen Sicherheitsmaßnahmen. Das Gesetz berücksichtigt dabei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Verwaltungsgerichtsbarkeit etwa zu verhältnismäßigen Beschränkungen und Auflagen, zum Recht auf Gegendemonstration in Hör- und Sichtweite oder zu Versammlungen auf Flächen in Privateigentum.
Benedikt Lux: „Demonstrationen gehören zu einer lebendigen Demokratie. Um dieses Grundrecht zu stärken, schreiben wir bundesweit erstmalig das in Berlin seit Jahren erfolgreiche Deeskalationsgebot für Versammlungsbehörde und Polizei gesetzlich fest. Das macht unsere Grundsatzhaltung deutlich: Im Zweifel für die Versammlungsfreiheit. Auch die Bannmeile für das Parlament wird erheblich reduziert, so dass künftig auch gegenüber dem Abgeordnetenhaus demonstriert werden kann.“