Neues Schulgesetz lässt Fragen offen
Das heute von der Bildungssenatorin vorgestellte neue Schulgesetz kommentiert Marianne Burkert-Eulitz, Sprecherin für Familie und Bildung.
„Das neue Schulgesetz soll den Weg für die Einführung des 11. Pflichtschuljahres ebnen. Für die Umsetzung des Pflichtjahrs fehlt allerdings noch das Konzept. Der Senat muss schnellstmöglich klären, wie er Berufsorientierung in den allgemeinbildenden Schulen verbessern will. Auch muss der Senat sagen, mit welchen Ressourcen die Oberstufenzentren die zusätzlichen Jugendlichen im 11. Pflichtschuljahr betreuen sollen. Eine Schulpflicht zu verhängen, ohne die Kapazitäten und Plätze zu schaffen ist unseriös.
Auch wenn es richtig ist, dass das Probejahr am Gymnasium endlich abgeschafft wird, bleibt im Gesetzentwurf völlig unklar, wie der das Probejahr ersetzende Probeunterricht konkret aussehen und ablaufen soll. Kinder und Eltern sollten wissen, was sie erwartet. Daher müssen die Rahmenbedingungen ins Gesetz geschrieben und nicht der Verwaltung überlassen werden. Die Förderprognose nur auf die Kernfächer Mathe, Deutsch und Englisch zu begrenzen, greift dem Bildungsbegriffs zu kurz und wird der vielfältigen Interessen und Kompetenzen von Kindern nicht gerecht. So ein „Grundschulabitur“ erhöht zudem den Druck, da so noch mehr Kinder um die wenigen Schulplätze konkurrieren müssen.“