Rot-Rot-Grün schafft mehr Sicherheit, Raum und Komfort für Fußgänger*innen
Die allermeisten Wege in Berlin werden zu Fuß zurückgelegt. Und Fußgänger*innen sind wir alle. Höchste Zeit also, den Fußverkehr noch sicherer und komfortabler zu gestalten. Als erstes Bundesland macht Berlin den Schutz der am meisten gefährdeten Verkehrsteilnehmer*innen zum Gesetz und erhöht die Aufenthaltsqualität für Fußgänger*innen im öffentlichen Raum. Eine entsprechende Novelle des Mobilitätsgesetzes wurde am Donnerstag vom Verkehrsausschuss mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen beschlossen.
Ganz im übergeordneten Sinne des Berliner Mobilitätsgesetzes sieht das neue Kapitel zum Fußverkehr vor, weitere Räume in der Stadt zu schaffen, in denen der motorisierte Individualverkehr keine oder nur noch eine untergeordnete Rolle spielt. So sollen zum Beispiel geeignete Straßen oder Plätze zu Begegnungszonen oder (temporären) Spielstraßen werden. Um neue Zebrastreifen schneller auf die Straße zu bringen und die Bezirke zu entlasten, kann die Verkehrsverwaltung künftig diese Aufgabe an sich ziehen. In der Zwischenzeit können Pop-up-Zebrastreifen zum Einsatz kommen. Die Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen soll außerdem erhöht werden, in dem die für die Verkehrsüberwachung zuständigen Behörden insbesondere solche Regelverstöße verfolgen, die die Sicherheit der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmenden gefährden.
Für mehr Komfort im Fußverkehr sollen Fußgänger*innen künftig alle Straßen – auch solche mit Mittelinseln – in einer Grünphase überqueren können. Auch die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum wird erhöht. Neuer Standard an Ampeln und Kreuzungen wird die sogenannte Doppelquerung: Bordsteine werden an Übergängen so abgesenkt, dass sowohl Rollstuhlfahrer sie problemlos passieren können, Blinde daneben aber eine minimale Bordsteinkante vorfinden, die sie zur Orientierung brauchen. Auch die Schulwegsicherheit wird verbessert. Dafür sollen unter anderem temporäre Sperrungen und Park- und Halteverbote im Umfeld von Schulen und Kitas geprüft werden. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass in jedem Bezirk entlang von Schulwegen jährlich mindestens zehn Gefahrenstellen beseitigt werden.
Es erklären die verkehrspolitischen Sprecher
Harald Moritz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen): „Ich bin sehr froh, dass wir mit dem neuen Gesetz die Bedeutung des Fußverkehrs als fundamentale Stütze des Umweltverbundes hervorheben. Wir bauen die Barrierefreiheit aus, verbessern die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum und erhöhen die Verkehrssicherheit. Dafür haben wir uns neben der Gesetzesänderung auf mehr Blitzer, mehr Kontrollen von abbiegenden LKW und die schnellere Umsetzung von Falschparkern verständigt. Damit bringen wir die Transformation von der autogerechten Stadt zur fußgänger*innengerechten Stadt weiter voran und sorgen für mehr Lebensqualität für alle Berliner*innen – egal ob groß oder klein, mit oder ohne Handicap!“
Tino Schopf (SPD-Fraktion): „Nicht nur die Schulwegsicherheit hat für die SPD-Fraktion oberste Priorität, auch die schnellere Umsetzung von Zebrastreifen wird jetzt kommen. Dafür schaffen wir jetzt mit dem Fußgängerkapitel im Mobilitätsgesetz die Grundlage. Die Errichtung von Zebrastreifen ist kein Hexenwerk. Dass nun der Senat beauftragt wird, die Errichtung von Zebrastreifen zu beschleunigen, und sei es mittels Pop-up-Zebrastreifen auch erst einmal nur temporärer Natur, ist uns ein wichtiges Anliegen.“
Kristian Ronneburg (Linksfraktion): „Mit den Regelungen zum Fußverkehr vervollständigen wir nun endlich weiter das Berliner Mobilitätsgesetz. Für uns war handlungsleitend, dass die Paragraphen für den Fußverkehr nicht hinter denen für den Radverkehr zurückfallen sollten, schließlich nehmen wir alle am Fußverkehr teil. Mit den Änderungen der Koalition wird auch dieser Gesetzesteil daher ambitionierte Ziele für den Erhalt und die Sanierung des Fußverkehrsnetzes festschreiben. Geeinigt haben wir uns auch darauf, dass wir das Straßengesetz noch in dieser Legislatur ändern werden, um künftig Anbieter von Mietfahrzeugen wie E-Scooter, Bikesharing & Co. über den Weg der Sondernutzung dazu zu bringen, Gehwege im Sinne der Barrierefreiheit freizuhalten.“