Uber und Co. im Personenbeförderungsgesetz regulieren
Seit Jahren kündigt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) an. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung liegt nun dem Bundestag vor, eine Zustimmung des Bundesrats ist notwendig. Rot-Rot-Grün teilt das Ziel, das Personenbeförderungsgesetz aufgrund der Entwicklungen im Bereich des sogenannten Gelegenheitsverkehrs zu überarbeiten. Dabei steht für uns fest, dass dem Verdrängungswettbewerb durch Plattformanbieter wie Uber und Co. zulasten des Taxigewerbes, das als Teil des ÖPNV eine Tarif- und Beförderungspflicht erfüllt, Einhalt geboten werden muss. Weniger Verkehr, Verbraucherschutz und die Einhaltung von Sozialstandards liegen im öffentlichen Interesse. Hinzu kommt, dass die Kommunen Rechtssicherheit brauchen bei der Einführung von flexiblen Bedarfsverkehren wie Ridepooling, die Angebote im Linienverkehr des ÖPNV ergänzen sollen, um den Umstieg vom Auto attraktiver zu machen. Die rot-rot-grüne Koalition hat dafür heute einen Antrag (Drucksache 18/3403) ins Abgeordnetenhaus eingebracht.
Dazu erklären die verkehrspolitischen Sprecher:
Harald Moritz, (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen): „Die schleichende Zerstörung des Taxigewerbes durch im rechtlichen Graubereich agierende Mietwagenvermittler wie Uber und Co. muss endlich beendet werden! Wir brauchen faire Rahmenbedingungen für Taxis und Mietwagen. Wir wollen digitale Vermittlungsplattformen für sozialverträgliche Arbeitsverhältnisse der durch sie vermittelten Fahrer*innen verantwortlich machen. Das muss die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes leisten. Und wir erwarten außerdem mehr Barrierefreiheit und mehr Klimaschutz! Neue Verkehrsformen und App-basierte Vermittler können Teil der Verkehrswende sein, wenn sie zu mehr Mobilität bei weniger Verkehr führen. Dafür muss der Bund den Kommunen aber effektive Steuerungsinstrumente an die Hand gegeben.“
Tino Schopf, (SPD-Fraktion): „Das PBefG ist das Grundgesetz für öffentliche Mobilität! Ohne jenes fährt in Berlin keine S-, U- und Straßenbahn, kein Bus und kein Taxi – von neuen Mobilitätsarten ganz zu schweigen. Deshalb ist es umso wichtiger, glasklare und faire Regeln mit diesem Gesetz herzustellen. Wenn wir jetzt Sozialstandards und Gleichheitsgrundsätze nicht vehement verteidigen, sondern schleifen lassen, werden wir etwas verlieren, dessen Wert wir dann vermissen werden. Geschäftsmodelle, die auf der Ausbeutung von Mitarbeitenden basieren, wird es mit uns nicht geben! Das Rückgrat des ÖPNV bilden S-, U- und Straßenbahn sowie Bus und Taxi. Neue Mobilitätsformen können diese nur ergänzen.“
Kristian Ronneburg, (Linksfraktion): „Für die LINKE steht fest, dass Taxen nicht schlechter gestellt werden dürfen als Mietwagenfirmen und Plattformanbieter. Effektive Kontrollen und Sozialstandards bei Uber und Co. müssen sichergestellt sein und die Verkehrsinteressen der Kommunen an oberster Stelle stehen. Wir brauchen nicht mehr Autoverkehr, sondern bessere Steuerungsmöglichkeiten. Zum Beispiel um gebündelte Fahrten über digitale Rufbusse so umzusetzen, dass mehr Menschen der flexible Umstieg vom eigenen Auto ermöglicht wird – gerade in den Außenbezirken. Ebenso wichtig ist der Schutz der Verbraucher vor unregulierten Preisen, die das Fahren zu Hauptverkehrszeiten um ein Vielfaches teurer machen werden.“