Rechtsgutachten Kleingartensicherung
Der Berliner Senat hat angekündigt, im Oktober 2024 einen Gesetzesentwurf zur Sicherung der Kleingärten in Berlin vorzulegen. Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat bereits 2021 mit einem Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes die Debatte wieder auf den Boden juristischer Tatsachen geholt: Das unabhängige Gutachten zeigt deutlich auf, dass das Land Berlin im Bereich des Kleingartenrechts keine eigene Gesetzgebungskompetenz besitzt. Hier können Sie das Rechtsgutachten einsehen: WPD_Rechtsgutachten_Kleingartensicherung.pdf
Während unter Senatsbeteiligungen von rot-rot bzw. rot-schwarz von 2001 bis 2016 Kleingärten noch vernichtet wurden, haben wir Grüne einen umfassenden 10-Punkte-Plan zur rechtskonformen Sicherung aller Kleingärten vorgelegt. Eine Sicherung über die Änderung des Flächennutzungsplans bzw. der Bebauungspläne, wie auch im Gutachten als juristische Möglichkeit erwähnt, wird von den anderen Fraktionen allerdings bisher ignoriert.
Unsere Forderungen bieten nicht nur den Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern langfristige Planungssicherheit, sondern sind auch eine Vision für Gärten, die mehr Stadtnatur, Biodiversität und mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Die zehn Forderungen bzw. den parlamentarischen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen können Sie hier nachlesen: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-1021.pdf