Berlin wird das Verbrennen von Israel-Fahnen nicht dulden
Anlässlich der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses erklären die rechtspolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen Benedikt Lux (GRÜNE), Sven Kohlmeier (SPD) und Sebastian Schlüsselburg (LINKE):
„Wir haben heute den Wissenschaftlichen Dienst des Abgeordnetenhauses von Berlin um Prüfung gebeten, ob und wie gegen das Verbrennen von ausländischen Nationalflaggen eingeschritten werden kann. Wir wollen wissen, ob die geltende Rechtslage – das Strafrecht, das Versammlungsrecht, sowie das Gefahrenabwehrrecht – der Polizei ausreichend Spielraum einräumt, das öffentliche Verbrennen ausländischer Nationalflaggen im Vorfeld oder während Versammlungen und Protesten im Einzelfall zu unterbinden.
Priorität hat für uns, das Verbrennen von Israel-Flaggen zu unterbinden. Insbesondere die versammlungsrechtliche Auflage spielt für Anti-Israel-Demonstrationen eine große Rolle. Wir wollen wissen, wie eine solche Auflage rechtssicher zu erlassen ist und Verstöße dagegen, bestraft werden können.
Wir sind uns als Koalitionsfraktion einig, dass das Verbrennen von Israel-Fahnen in der Öffentlichkeit dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland und dem Bild Berlins, als Stadt von der die Shoah ausging, in der Welt massiv schadet. Wir wollen daher eine rechtssichere und rechtsstaatliche Möglichkeit finden, das Verbrennen der Israel-Flagge und von Davidsternen wie vor dem Brandenburger Tor zu verhindern. Auf der anderen Seite wollen wir ebenso die Versammlungs-, Meinungs- und Kunstfreiheit gewährleisten.
Das Gutachten des WPD soll Grundlage für die Beratung im Abgeordnetenhaus sein, um eine fundierte rechtliche Diskussion zu ermöglichen. Eine rein symbolische und im Ergebnis erfolglose Bundesratsinitiative zur Verschärfung des StGB, wie sie die CDU fordert, ist dabei der falsche Weg.“
Zum Hintergrund: Rot-Rot-Grün wird ein Rechtsgutachten in Auftrag geben, mit dem der Wissenschaftliche Dienst des Abgeordnetenhauses prüfen soll, wie gegen das Verbrennen von ausländischen Nationalfahnen eingeschritten werden kann. Hintergrund sind Vorfälle auf Demonstrationen im Dezember in Berlin, bei der Israel-Flaggen verbrannt wurden. Rechtlich ist in Deutschland nur das Verbrennen der Deutschen Flagge unter Strafe gestellt.
Für Nachfragen:
Sven Kohlmeier, MdA, SPD-Fraktion, Tel. 0179-3970026
Sebastian Schlüsselburg, MdA, Fraktion DIE LINKE, Tel. 0157-83558139
Benedikt Lux, MdA, Grünen-Fraktion, Tel. 0160-8705137