Berliner Musikschulen brauchen Rechtssicherheit
Das Urteils vom Bundessozialgericht zur Sozialversicherungspflicht von Honorarkräften bringt Berliner Musikschulen in Bedrängnis. Vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage vieler Bezirke und der unsicheren Rechtslage zögern sie nun, neue Honorarverträgen abzuschließen oder Schüler*innen aufzunehmen.
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Dazu sagt Louis Krüger, Sprecher für kulturelle Jugendbildung:
„Vor einem halben Jahr hat der Senat eine Klärung der Konsequenzen aus dem Bundessozialgerichtsurteil zu den Honorarkräften an den Musikschulen versprochen. Passiert ist bislang nichts, trotz eines Brandbriefs aus den Bezirken und wiederholter Nachfragen der Grünen Fraktion. Das ist nicht nur ein mieser Umgang mit den betroffenen Honorarkräften, die wichtige Arbeit leisten, sondern gefährdet inzwischen auch die kulturelle Grundversorgung in der Stadt. Der Senat muss die neue Rechtsprechung endlich umsetzen und den Anteil der Festanstellungen deutlich ausweiten. Dieses Ziel ist ohnehin in den Richtlinien der Regierungspolitik verankert – was die Blockade der zuständigen Fachverwaltungen besonders unverständlich macht.“
Dazu ergänzt Daniel Wesener, Sprecher für Kulturfinanzierung:
„Die gegenwärtige Honorarpraxis an den Berliner Musikschulen ist ganz offensichtlich rechtswidrig, das darf der schwarz-rote Senat nicht länger ignorieren. Schon jetzt drohen Rückzahlungen an die Rentenversicherung, die ein erhebliches Risiko für den Landeshaushalt darstellen. Es ist höchste Zeit, dass der Senat den Hilferufen der Bezirke nachkommt und endlich Rechtssicherheit schafft. Als erste kurzfristige Maßnahme muss das Land die Musikschulen finanziell abschirmen und aus der Haftung entlassen. Alles andere gefährdet nicht nur den laufenden Unterricht, sondern kommt auch Berlin teuer zu stehen.“