Berlinzulage zukünftig auch für freie Träger
Laut einer am 28. Dezember 2023 eingegangenen Anwort der Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Julia Schneider und Stefan Ziller soll die „Berlinzulage“ zukünftig auch für freie Träger gelten. Damit wird eine lange kritisierte Gerechtigkeitslücke geschlossen.
So können laut Antwortschreiben der Senatsverwaltung freie Träger damit planen die Refinanzierung der Hauptstadtzulage über ihre Zuwendung bzw. ihren Leistungsvertrag zu erhalten. Anfang 2024 sollen den Trägern dazu entsprechende Hilfestellungen zur Verfügung gestellt werden. Bezirkliche Leistungserbringer könnten laut dem Schreiben unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls am Tarifmittelverfahren teilnehmen.
Dazu Stefan Ziller, Anfragesteller und Sprecher für Verwaltung und Bezirke der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus: „Die Entscheidung, den freien Trägern endlich die Berlinzulage zukommen zu lassen, ist ein überfälliger Schritt. Es ist höchste Zeit, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freien Wohlfahrtspflege die gleiche Anerkennung erfahren wie ihre Kollegen in landeseigenen Betrieben. Diese Gleichbehandlung ist nicht nur ein längst überfälliger Lückenschluss, sondern auch ein deutliches Signal der Wertschätzung für diejenigen, die das Rückgrat unserer Stadt bilden. Die Beschäftigten der freien Träger leisten einen unschätzbaren Beitrag zur Aufrechterhaltung unserer sozialen Infrastruktur in Berlin. “