Bundesverfassungsgericht schafft Klarheit zur Besoldung in Berlin
Foto: Vincent Villwock/Grüne Fraktion Berlin
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Besoldungsordnungen A des Landes Berlin im Zeitraum 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Dazu erklärt Tonka Wojahn, Sprecherin für Personal und Bezirke:
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts schafft wichtige Klarheit. Die Berliner Besoldung war über viele Jahre hinweg, unter wechselnden Landesregierungen, nicht auf der Höhe der verfassungsrechtlichen Anforderungen.
Jetzt liegt es in der Verantwortung dieses Senats, die Entscheidung zügig, transparent und im engen Austausch mit den Gewerkschaften umzusetzen. Beamtinnen und Beamte brauchen endlich Planungssicherheit. Der Senat hat im aktuellen Haushalt zwar Rücklagen für mögliche Nachzahlungen gebildet und damit finanzielle Vorsorge getroffen. Ob diese Mittel ausreichen, wird sich aber erst mit dem Reparaturgesetz und den konkreten Nachberechnungen zeigen.
Berlin braucht ein Besoldungssystem, das verfassungskonform ist, die hohe Verantwortung im öffentlichen Dienst anerkennt und nicht länger von kurzfristigen Haushaltslagen abhängig gemacht wird.“
