Koa-PM: Corona-Sonderzahlung für Beschäftigte von Zuwendungsempfangenden Berlins möglich
Die rot-grün-rote Koalition setzt sich dafür ein, dass auch die Beschäftigten bei freien Trägern, die Zuwendungen des Landes empfangen, eine Corona-Sonderzahlung bekommen können. Rot-Grün-Rot hat dazu gestern im Hauptausschuss einen entsprechenden Maßgabebeschluss getroffen. Dabei geht es um eine einmalige Sonderzahlung von 1.300 Euro pro Beschäftigten, wie auch bei den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Die zuwendungsempfangenden freien Träger, zum Beispiel im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder der Freiwilligenagenturen, können nun im Einvernehmen mit den Bewilligungsbehörden entscheiden, ob sie die Sonderzahlung an ihre Beschäftigten leisten. Einheitliche Verfahrenshinweise sind dafür in Vorbereitung.
Christian Hochgrebe, SPD-Fraktion: „Die freien Träger leisten eine großartige Arbeit in Berlin. Auch in der Pandemie haben sie Kontakt zu ihren Schützlingen gehalten und für sie alles gegeben. Die Corona-Sonderzahlung ist nur eine kleine Anerkennung für diese wertvolle Arbeit. Es ist uns daher ein Herzensanliegen, die Sonderzahlung nicht nur an unsere Beschäftigen im öffentlichen Dienst, sondern auch an die Beschäftigten der freien Träger auszuzahlen, und sicherzustellen, dass die Mittel auch direkt bei den Beschäftigten ankommen.“
Stefan Ziller, Sprecher für Digitalisierung, Verwaltung, Bezirke und Haushaltspolitik, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Die Mitarbeiter*innen der freien Träger waren während der Corona-Pandemie für die Berliner*innen präsent und haben mit ihren Angeboten vor Ort ihren Beitrag geleistet, die Folgen der Pandemie bestmöglich zu bewältigen.“
Hendrikje Klein, Sprecherin für Personal und Verwaltung, Fraktion DIE LINKE: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist einer unserer politischen Grundsätze. Gerade bei den freien Trägern, die Zuschüsse vom Land bekommen, gibt es dabei noch viel zu tun. Die Koalition hat sich eine tarifgerechte Bezahlung in diesem Bereich vorgenommen. Denn es gibt keinen Grund, warum eine Sozialarbeiterin, die Jugendarbeit bei einem freien Träger macht, weniger verdienen sollte, als ihre Kollegin im Landesdienst. Deshalb ist diese Sonderzahlung auch ein folgerichtiger Schritt.“