Kommentar zur Aufhebung des Kopftuchverbots an Berliner Schulen
Mitte Januar 2023 war die Verfassungsbeschwerde des Landes Berlins vom 27. August 2020 gegen das letztinstanzliche Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum sogenannten Neutralitätsgesetz nicht zur Entscheidung angenommen worden. Die Bildungsverwaltung wird in Folge dieser Entscheidung nun von ihrer bisherigen Praxis abrücken und nun auch Lehrerinnen mit Kopftuch an Berliner Schulen unterrichten lassen.
Tuba Bozkurt, Sprecherin für Antidiskriminierung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Die Bildungssenatorin muss jetzt endlich die Grundrechte der Lehrerinnen mit Kopftuch durchsetzen! Seit August 2020 könnte bereits Rechtsfrieden in den Klassenzimmern herrschen. Und selbst jetzt stößt sauer auf, dass ins lang überfällige Informationsschreiben der Bildungsverwaltung wieder ein Hintertürchen eingebaut wurde. Die Gesetzeslage muss umgehend verfassungskonform so überarbeitet werden, dass kopftuchtragende Frauen nicht mehr diskriminiert werden. Wir fordern die Bildungsverwaltung auf, die Passage zur Gefährdung des Schulfriedens bis dahin aus seinem Rundschreiben zu streichen und keine Hintertür offen zu halten.“
Louis Krüger, Sprecher für Schulpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Endlich haben auch Lehrerinnen mit Kopftuch eine Perspektive im Berliner Schuldienst. Ich hoffe, dass wir damit engagierte Kolleginnen für die Arbeit in unseren Schulen gewinnen können und auch weitere Frauen motivieren können, sich für ein Lehramtsstudium zu entscheiden. Die Vielfalt dieser Stadt und unserer Schüler*innen kann nun auch in den Kollegien sichtbar werden. Nicht nur in Zeiten des Lehrkräftemangels sind diese Lehrerinnen ein großer Gewinn für unsere Schulen.“