Nach dem Mietendeckel-Beschluss: Der Kampf für eine soziale Wohnungspolitik geht weiter
Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das den Berliner Mietendeckel aufgrund der mangelnden Gesetzgebungskompetenz des Landes für nichtig erklärt hat, erklärt unsere Fraktionsvorsitzende Antje Kapek:
„Wir bedauern den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sehr und werden ihn eingehend prüfen. Wir sind als Rot-Rot-Grün angetreten, alles dafür zu tun, die Verdrängung von Menschen durch explodierende Mieten in unserer Stadt endlich zu beenden. Deshalb haben wir uns entschieden, der Blockade der Bundesregierung in Sachen soziale Wohnungspolitik zu trotzen und mit dem Mietendeckel juristisches Neuland zu betreten. Und auch wenn der heutige Tag ein Rückschlag auf dem Weg zu einer sozialen Wohnungspolitik bedeutet, so können sich die Mieterinnen und Mieter darauf verlassen, dass wir sie in dieser unsicheren Situation nicht alleine lassen. Niemand darf aufgrund dieses Beschlusses seine Wohnung verlieren. Härtefälle müssen wir mit sozialverträglichen Lösungen auffangen. Wir begrüßen, dass die ersten großen Wohnungsunternehmen angekündigt haben, auf Mietrückforderungen zu verzichten, und fordern alle Vermieterinnen und Vermieter auf, sich dem anzuschließen. Gerade angesichts der Coronakrise, die viele Menschen finanziell stark belastet, appellieren wir an die Verantwortung der Vermieterinnen und Vermieter. Jetzt zeigt sich, welche von ihnen das grundgesetzliche Prinzip „Eigentum verpflichtet“ wirklich ernst nehmen.
Wir empfehlen allen Betroffenen, schnellstmöglich die in allen Bezirken eingerichteten kostenfreien Mieter*innenberatungen aufzusuchen und sich vor nächsten Schritten beraten zu lassen. Gerade die Schattenmieten in den Neumietverträgen sollten geprüft werden, weil bekannt ist, dass die meisten Schattenmieten sogar die bundesgesetzlich zulässige Miethöhe übersteigen.
Die gute Nachricht: Heute ist nicht der Mietendeckel an sich gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass der Gesetzgeber soziale Mietrechtsgestaltung durchsetzen darf. Jedoch liegt die Gesetzgebungskompetenz nicht beim Land, sondern beim Bund. Das bedeutet, dass der Bund jetzt endlich seine Blockade gegen eine soziale Wohnungspolitik aufgeben und den Ländern gesetzlich erlauben muss, Mietendeckel einzuführen. Berlin ist mit dem Problem explodierender Mieten und Bodenpreise nicht alleine. Um den Wohnungsmarkt in Ballungsräumen zu entspannen, brauchen wir sowohl verstärkten Neubau von gemeinwohlorientierten Wohnungen als auch eine Mietenregulierung.
Die kommende Bundestagswahl entscheidet darüber, ob die soziale Mietenwende gelingt. Wir Grüne stehen für einen gemeinwohlorientierten Wohnungsmarkt: mit einer deutlich schärferen Mietpreisbremse, einem Investitionsprogramm für öffentlichen Wohnungsbau, einem Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen, dem Verbot von Share Deals, einer neuen Wohngemeinnützigkeit, einem starken Vorkaufsrecht, einer Bodenwende und noch viel mehr. Unser Ziel in Berlin ist es, nach dem Vorbild Wien mindestens 50 Prozent der Wohnungen in gemeinwohlorientierte Hand zu bekommen, dazu zählen für uns auch Genossenschaften.“