Neuer Zensusschock für Schwarz-Roten Haushalt
Finanzsenator Evers hat heute die Ergebnisse des Zensus für die Steuereinnahmen des Landes Berlin vorgestellt. Pro Jahr erwartet die Senatsverwaltung für Finanzen 450 Millionen Euro Mindereinnahmen, die sich ab 2028 auf über 500 Millionen Euro pro Jahr erhöhen. Dazu erklärt André Schulze, Sprecher für Haushalt und Finanzen:
„Die heutigen Ergebnisse des Zensus 2022 stellen für das Land Berlin nach dem Zensus 2011 einen erneuten finanziellen Schock dar. Die erwarteten Mindereinnahmen übertreffen die von Schwarz-Rot im Haushalt getroffene Vorsorge von 275 Millionen Euro pro Jahr deutlich.
Die Senatsfinanzverwaltungen hatte bereits in der letzten Finanzplanung vor dem Zensus als größtes Risiko für die Finanzlage des Landes Berlin gewarnt. Doch statt sich angemessen auf dieses Risiko vorzubereiten hat die schwarz-rote Koalition die von Rot-Grün-Rot geschaffene Rücklage für die Zensusrisiken aufgelöst. Erst vor einer Woche wurde mit Beschluss des Nachtragshaushalts am 20.06.2024 im Plenum eine zusätzliche Absenkung der Zensusvorsorge um 150 Millionen Euro beschlossen, um die Auflösung der Pauschalen Minderausgaben zu finanzieren. Die Fragen der Opposition zur Kalkulationsgrundlage konnten im Ausschuss nicht beantwortet werden.
Diese Absenkung erweist sich nun als reine Luftbuchung, da die Folgen des Zensus finanziert werden müssen. Es zeigt sich einmal mehr, dass die Koalition den Haushalt nur auf Sicht fährt und sich das Haushaltschaos der letzten Monate weiter fortsetzt. Die nicht gedeckten Finanzierungsbedarfe für das Jahr 2025 summieren sich inzwischen auf über 3 Milliarden Euro. Auch die Mindereinnahmen aus der aktuellen Steuerschätzung sind noch nicht im Haushalt berücksichtigt.
Der Finanzsenator muss den finanzpolitischen Schlingerkurs der letzten Monate endlich beenden und gegenüber dem Parlament Transparenz zum Haushalt 2025 herstellen. Daher fordern wir den Senat auf gemeinsam mit der Finanzplanung für die Jahre 2024-2028 auch einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2025 vorzulegen, der die aktuellen Ergebnisse von Zensus und Steuerschätzung und die Auflösung der enormen Pauschalen Minderausgabe berücksichtigt.“