Neutralitätsgesetz muss geändert werden
2023 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das sogenannte Neutralitätsgesetz Berlins mit seinem pauschalen Kopftuchverbot für Lehrkräfte mit der Verfassung unvereinbar ist. Durch alle Instanzen wurde festgestellt, dass das Neutralitätsgesetz Frauen diskriminiert. Bündnis 90/Die Grünen fordern nun in einem Gesetzentwurf, die Paragraphen 2 und 3 ersatzlos zu streichen, um die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts endlich umzusetzen (Hier finden Sie die Drucksache 19/1164). Dazu erklären Susanna Kahlefeld, religionspolitische Sprecherin und Louis Krüger, schulpolitischer Sprecher:
Susanna Kahlefeld:
„Ein pauschales Verbot religiös konnotierter Kleidung für Lehrkräfte in der Schule ist mit der Verfassung nicht vereinbar. Karlsruhe hat bereits 2015 ausdrücklich zurückgewiesen, dass das Tragen religiöser Symbole mit der Unfähigkeit gleichgesetzt werden darf, in der gebotenen Neutralität und Vorurteilsfreiheit zu unterrichten. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass die Bildungsverwaltung sich seitdem weigert, ihre diskriminierende Praxis zu ändern. Stattdessen wurde durch alle Instanzen gegen Bewerberinnen verloren. Die Kosten der Verfahren und Strafen mussten die Steuerzahlenden tragen. Ressentiment darf niemals über der Rechtsstaatlichkeit stehen.“
Louis Krüger:
„Die Bildungsverwaltung windet sich mit dem Verweis auf den Schulfrieden um die Umsetzung der gerichtlichen Entscheidungen zum Neutralitätsgesetz herum. Das schafft bei den Schulen und Betroffenen weiter Unsicherheit, denn der Begriff des Schulfriedens ist nicht definiert. Nur mit einer Abschaffung der Paragraphen 2 und 3 kann endlich Klarheit geschaffen werden. Neutralität gegenüber den Schüler*innen schafft man hingegen über das Überwältigungsverbot, Pluralität und das Darstellen kontroverser Meinungen, wie es auch im Beutelsbacher Konsens festgehalten ist.“
Neben dem Gesetzentwurf gibt es auch ein Positionspapier der Fraktion.