Rechtsgutachten zur Bezahlkarte: Senat schafft mehr Bürokratie statt Entlastung
Foto: Vincent Villwock / Grüne Fraktion Berlin
Die Grüne Fraktion Berlin hat ein Rechtsgutachten zur Bezahlkarte in Auftrag gegeben. Zu dessen Ergebnissen erklärt Jian Omar, Sprecher für Migration, Partizipation und Flucht:
„Der Senat verfehlt bei der Bezahlkarte sein eigenes Ziel. Eine Bezahlkarte soll die Verwaltung vereinfachen und Kosten sparen. Wenn aber pauschale Bargeldgrenzen, zahlreiche Ausnahmen, individuelle Prüfungen und unterschiedliche Regelungen notwendig werden, entsteht neue erhebliche Bürokratie statt echter Verwaltungsvereinfachung. Wir fordern deshalb eine diskriminierungsfreie BerlinCard, die rechtssicher ist, die Verwaltung entlastet und im Alltag einfach funktioniert.
Berlin darf digitalisieren, aber nicht diskriminieren. Das Gutachten zeigt eindeutig: Eine Bezahlkarte ist grundsätzlich möglich. Sie muss aber rechtsstaatlichen Anforderungen genügen und mit dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz vereinbar sein. Rechtswidrig wird ihre konkrete Ausgestaltung dort, wo Geflüchtete pauschal schlechtergestellt und in ihrer Selbstbestimmung eingeschränkt werden. Eine Berliner Bezahlkarte darf weder durch pauschale Bargeldgrenzen noch durch andere Sonderregelungen Menschen stigmatisieren oder ihre gesellschaftliche Teilhabe erschweren. Sie darf keine Kontrollkarte sein, sondern muss zu einer modernen BerlinCard werden, die Verwaltung vereinfacht, Verfahren digitalisiert und Ressourcen spart, ohne Menschen durch Nutzungseinschränkungen oder eine erkennbare Sonderbehandlung auszugrenzen. Digitalisierung muss der Modernisierung der Verwaltung dienen und darf niemals zum Instrument der Ausgrenzung werden.“
Das Rechtsgutachten wurde von Prof. Dr. Reza F. Shafaei, Professor für Arbeits- und Sozialrecht an der HAW Kiel, erstellt. Hier finden Sie eine zusammenfassende Stellungnahme von Prof. Dr. Reza F. Shafaei (Zusammenfassung des Rechtsgutachtens).
Hier finden Sie das Rechtsgutachten zum Download (Dowload Rechtsgutachten als PDF).