Rot-Rot-Grün reformiert den Justizvollzug und die Jurist*innenausbildung
Gemeinsame Pressemitteilung der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am Donnerstag, 2. September 2021, das Gesetz zur Änderung von Berliner Justizvollzugsgesetzen und das Gesetz zur Änderung von Vorschriften für die juristische Ausbildung beschlossen.
Mit der Novelle der Justizvollzugsgesetze wird eine wichtige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Dies betrifft die Rechtsprechung zu den Vorgaben bei der Fixierung von Gefangenen. Daneben wird der sogenannte Trennungsgrundsatz angepasst, nach dem im Einzelfall bei Haftantritt von der Zuordnung zum weiblichen oder männlichen Geschlecht abgewichen werden kann. Die Regelungen betreffen den Justizvollzug, den Jugendstrafvollzug, die Sicherungsverwahrung und die Untersuchungshaft.
Mit der Novelle des Gesetzes für die juristische Ausbildung erhalten Referendar*innen nun, wie künftige Lehrkräfte auch, eine jährliche Sonderzahlung („Weihnachtsgeld)“. Außerdem wird die rechtliche Möglichkeit eines Teilzeit-Referendariats geschaffen, damit die juristische Ausbildung in Berlin familienfreundlicher werden kann. Und Rechtsreferendar*innen sollen die mehrstündigen Examensklausuren künftig nicht mehr mit der Hand schreiben müssen, sondern können dafür Computer nutzen. Die Einrichtung der dafür nötigen IT-Unterstützung wird jetzt vorbereitet.
Petra Vandrey, rechtspolitische Sprecherin Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Wir bringen den Justizvollzug und die Jurist*innenausbildung auf einen neuen Stand und sorgen dafür, dass Berlin ein attraktiver Ausbildungsort für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare bleibt: mit familienfreundlicheren Ausbildungsbedingungen, etwas mehr Geld und moderneren Standards bei Klausuren. Im Strafvollzug sorgen wir dafür, dass Gefangene besser resozialisiert und auf ein Leben in Freiheit vorbereitet werden.“
Sven Kohlmeier, rechtspolitischer Sprecher SPD-Fraktion: „Die Koalition zeigt auf den letzten Metern noch Handlungsfähigkeit. Mit den dringend notwendigen Änderungen für den Justizvollzug wird höchstrichterliche Rechtsprechung umgesetzt. Das ist richtig und wichtig. Besonders freut mich die Verbesserungen für Refendarinnen und Referendare. Es gibt nicht nur mehr Geld, sondern auch die gesetzliche Anpassung an die digitale Examenspraxis. Das wird die Justizverwaltung und das Justizprüfungsamt hoffentlich bald auch umsetzen.“
Sebastian Schlüsselburg, rechtspolitischer Sprecher Fraktion Die LINKE: „Mit der heutigen Aktualisierung des Justizvollzugsgesetzes stellen wir die Vorbereitung auf ein Leben in Freiheit weiter in den Mittelpunkt der Berliner Strafvollstreckung, denn der Gefangene von heute ist der Nachbar von morgen. Dazu stärken wir als erstes die Möglichkeiten, dass Menschen erst gar nicht in Haft müssen, sondern sie auf anderen Wegen zurück in ein straffreies Leben geführt werden können. Wir bestärken besonders die in Berlin vorbildliche Behandlung und Betreuung von inter- und transsexuellen Menschen und wir stellen klar, dass stützende familiäre Kontakte während der Haftzeit bestärkt werden müssen. Die Ausbildung angehender Jurist*innen leiten wir über in das 21. Jahrhundert.“