Rot-Rot-Grün trifft finanzielle Vorsorge in der Coronakrise
Die Koalitionsfraktionen haben sich in den Beratungen für den 2. Nachtragshaushalt 2020 auf nachstehende Ergänzungen verständigt und setzen damit ein klares Signal der Solidarität in Krisenzeiten. Hierzu erklären die Fraktionsvorsitzenden Raed Saleh (SPD-Fraktion), Anne Helm und Carsten Schatz (Fraktion DIE LINKE) sowie Antje Kapek und Silke Gebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Über die Vorschläge des Senats hinaus wird die Koalition beschließen:
1. Angesichts des erneuten Lockdowns stellt die rot-rot-grüne Koalition durch eine zusätzliche Kreditaufnahme 500 Millionen Euro für die Fortführung bisheriger sowie weitere Hilfen zur Verfügung. Neben gezielten Hilfen für Wirtschaft und Kultur, mit denen Lücken in den Bundeshilfen gefüllt werden und auf besondere Berliner Bedürfnisse eingegangen werden kann, sollen zum Beispiel Familien mit besonderen Betreuungsbedarfen unterstützt werden.
2. Zudem werden weitere Corona-bedingte Finanzierungsbedarfe etwa bei der Kältehilfe, für die Schutz- und medizinische Ausrüstung von Polizei und Feuerwehr, Hilfen für Kinos und im Kulturbereich u.a. finanziert.
3. Angesichts der nach wie vor bestehenden Ungewissheit hinsichtlich der finanziellen Folgen der Pandemie, fordern wir den Senat auf, bei weiteren Einnahmeausfällen, Corona-bedingten Mehrbedarfen oder Zuschussbedarfen bei Landesunternehmen, einen weiteren Nachtragshaushalt vorzulegen und ggf. eine weitere Kreditaufnahme zu beantragen.
4. Die rot-rot-grüne Koalition ist sich einig, dass sie Berlin nicht in die Krise hineinsparen wird. Deshalb bleiben wir bei den Grundsatzentscheidungen, die wir zur Struktur der Kreditaufnahme, der Neutralstellung der Bezirkshaushalte und der Sicherung von Haushaltsresten in einer Rücklage mit dem 1. Nachtragshaushalt getroffen haben.
5. Darüber hinaus steuern wir mit dem 2. Nachtragshaushalt in folgenden Bereichen nach:
Wir sichern die Fortführung des Semestertickets, machen den*die beschlossene*n Polizei- und Bürgerbeauftragte*n mit einer Grundausstattung handlungsfähig und stellen Verpflichtungsermächtigungen für Verkehrsinvestitionen, die Digitalisierung der Schule und den Kitaausbau zur Verfügung. Wir sichern zudem die Unterstützungsmöglichkeiten bei der Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechtes in Milieuschutzgebieten, indem wir Haushaltsmittel bereitstellen.