UA-BER: Offene Rechtsfragen vor Einsetzungsbeschluss klären
Die rechtspolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen Sven Kohlmeier (SPD), Sebastian Schlüsselburg (DIE LINKE) und Benedikt Lux (Bündnis 90/Die Grünen) erklären:
Vor der Einsetzung eines weiteren Untersuchungsausschusses zum Flughafen BER bedarf es der Klärung offener Rechtsfragen. Nur so ist es möglich, unter Berücksichtigung der geleisteten Arbeit des vergangenen Untersuchungsausschusses, einen rechtlich einwandfreien Untersuchungsauftrag zu formulieren. Der Untersuchungsausschuss darf nur abgeschlossene Sachverhalte untersuchen. Dies ist bei den vorliegenden Anträgen der Oppositionsfraktionen rechtlich fraglich.
Deshalb hat der Rechtsausschuss heute mit den Stimmen der Koalition den erforderlichen Auftrag an den wissenschaftlichen Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses ausgelöst. Dies entspricht auch der Praxis der vergangenen Wahlperiode (17. Wahlperiode, 39. Sitzung des Rechtsausschusses am 2. April 2014). Seinerzeit hatte der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Rechtsausschuss begründet, dass ein WPD-Gutachten zum 1. BER-Untersuchungsausschuss erforderlich ist, damit der Untersuchungsauftrag korrekt sei. Auch hielt er den Vorwurf der Verzögerung durch die damalige Opposition für „lächerlich“.
Wir bedauern daher, dass insbesondere die Fraktion der CDU diesem Auftrag nicht zugestimmt hat. Offensichtlich hat sie kein Interesse an einer rechtlich gesicherten, gründlich vorbereiteten Arbeit des Untersuchungsausschusses. Der öffentliche Vorwurf der CDU-Fraktion, die Koalitionsfraktionen würden mit dem WPD-Gutachten die Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses BER verzögern, ist nicht ernst zu nehmen.