Verfassungsrechtliche Bedenken vor erster Lesung des Haushalts
Der Senat hat es aufgrund seiner Zerstrittenheit in der Regierung versäumt, rechtzeitig eine mittelfristige Finanzplanung bis 2027 zu verabschieden. Trotzdem haben die Koalitionsfraktionen für die morgige Plenarsitzung die Erste Lesung des Haushaltsplans 2024/25 auf der Tagesordnung. Artikel 86, Absatz 3 der Berliner Verfassung schreibt aber vor:
Der Haushaltswirtschaft ist eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Der Finanzplan ist dem Abgeordnetenhaus spätestens im Zusammenhang mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes für das nächste Haushaltsjahr vorzulegen.
Dazu erklären die Fraktionsvorsitzenden Bettina Jarasch und Werner Graf:
„Das ganze Vorgehen ist politisch unehrlich und verfassungsrechtlich fragwürdig. Der Senat möchte mit einem Schuldenhaushalt allen alles versprechen, verbraucht alle Ersparnisse des Landes und hat nicht den Mut, rechtzeitig eine mittelfristige Finanzplanung darüber hinaus vorzulegen. Schwarz-Rot darf bei allem internen Streit die Verfassung nicht aus dem Blick verlieren. Ohne Wissen über die mittelfristige Finanzplanung bis 2027 können wir den Haushalt nicht in der gebotenen Gründlichkeit besprechen. Wer einen derart aufgeblähten Haushalt vorlegt, muss das Parlament und die BürgerInnen auch über die langfristigen Folgen informieren und aufzeigen, wie Berlin da wieder rauskommen kann.“