Volle Kontrolle über meine Daten: Wie der Berliner Datencheck den Datenschutz neu denkt
Daten, so sagt ein inzwischen weit verbreiteter Marketing-Kalenderspruch, sind das „Gold des 21. Jahrhunderts“. Dieser Spruch führt bei vielen von uns leider zu einer falschen Vorstellung davon, was Daten sind und wie wir mit unseren Daten umgehen sollten. Für Stefan Ziller, unseren Sprecher für Digitales, Datenschutz und Verwaltungsmodernisierung, sind Daten keine Goldbarren, sondern maximal goldene Brotkrumen.
Ich kann meine Daten nirgendwo in Bargeld eintauschen oder meine Lebensmittel damit bezahlen, essen kann ich sie auch nicht – aber überall rieseln sie mir aus der Hosentasche. Gleichzeitig verwende ich meine Daten aber täglich als Gegenleistung, um damit meist kostenfreie Dienstleistungen in einer digitalisierten Welt in Anspruch zu nehmen oder in vielen Fällen nehmen zu können.
Erst die Zusammenführung verschiedener Datensätze aus unterschiedlichen Quellen zu umfangreichen Personenprofilen von vielen Menschen macht aus meinen goldenen Brotkrumen einen Goldbarren. Der kann verkauft und getauscht werden, er repräsentiert einen erkennbaren Wert. Daten sind das zentrale Handelsmittel der Digitalwirtschaft geworden.
Während ich weiß, wie viele Goldbarren ich habe (aktuell: keine), bin ich mir aber selten darüber bewusst, wie viele goldene Brotkrumen sich in den letzten Jahren in meiner Hosentasche angesammelt haben. Nicht erst seit der umfassenden Digitalisierung ist es ein Charaktermerkmal von persönlichen Daten, dass ich sie über viele Anbieter, Dienste und Institutionen verteilt habe – und diese Organisationen meine Daten meist ohne mein Wissen weiterverteilt haben. Als Bürger*in habe ich kaum eine Übersicht, wo meine Daten gespeichert und wie sie verarbeitet werden.
Die bestehenden Datenschutz- und Informationsfreiheitsregelungen helfen hier nur bedingt weiter. Natürlich könnte ich bei allen Anbietern oder Behörden, die mir einfallen, Anträge auf Auskunft nach der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung stellen. Aber solange es keine klaren Pflichten für eine automatisierte und regelmäßige Information über die gespeicherten Daten gibt, fällt es mir schwer, den Weg meiner Brotkrumen nachzuvollziehen. Insbesondere weil sie vielfach an Stellen weitergereicht wurden, von denen ich nie etwas gehört habe oder mit denen ich in irgendeiner Form in Kontakt getreten bin. Meine Rechte auf Auskunft und auf Löschung kann ich aber nur dann in Anspruch nehmen und durchsetzen, wenn ich einen Überblick darüber habe, welche Daten von mir gespeichert wurden.
Der Berliner Datencheck
Hier kommt der Vorschlag des Berliner Datencheck ins Spiel: Er verpflichtet die Berliner Verwaltung, die über mich als Bürger*in gespeicherten Daten, die in den künftigen E-Akten der digitalen Verwaltungsdienstleistungen erhoben und verarbeitet werden, in meinem Kundenkonto (Servicekonto Berlin) darzustellen. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, einfach und verlässlich zu prüfen welche Daten die Berliner Behörden über mich gespeichert haben. Ich habe dann auch die Chance zu prüfen, ob die Daten noch korrekt sind oder aktualisiert werden sollten. Hinzu kommt, dass ich selbst entscheide, für wen ich meine Daten freigeben möchte.
Ein solches Verfahren kann wiederum Vorbild für andere datenverarbeitenden Stellen sein. Der Kerngedanken eines „automatisierten Auskunftsanspruch“ ist dank der Vorteile einer digitalisierten Automation möglich und spart den Aufwand langwieriger Antragsverfahren – für mich und für die Bearbeiter*innen. Das Land Berlin schafft mit dem Datencheck eine Grundlage für mehr Transparenz und Augenhöhe zwischen Staat und Bürger*innen – serviceorientiert und verantwortungsbewusst.
Kern des Konzepts des Berliner Datenchecks ist eine dezentrale Herangehensweise. Klar ist: Der Datencheck ist ein individueller Service für mehr Bürger*innen-Rechte, kein zentraler Datenabruf für alle Behörden. Die behördliche Verwendung von Daten muss sich weiterhin an den Grundsätzen Datenschutz und Datensparsamkeit orientieren. Notwendig ist dafür ein technischer Weg, der die dezentralen Daten und Funktionen im Datencheck des Servicekontos zusammenzuführen. Die einzige Person die hier Zugriff haben soll und darf, ist der/die Bürger*in bzw. Dateneigentümer*in. Diese technische Herausforderung an die Umsetzung ist nicht trivial und muss in der weiteren Debatte mitgedacht werden.
Dem Gedanken eines individuellen Service für Bürger*innen-Rechte folgend, bietet der Datencheck die Grundlage dafür, Rechte aus dem Datenschutz zukünftig einfacher durch digitale Anträge in Anspruch nehmen zu können. Wenn nämlich genau diese Anträge auf Änderung, Löschung oder weitere Auskunft mir als einfacher Button direkt neben meinen Daten präsentiert werden. Das erleichtert mir auf serviceorientierte Weise die Wahrnehmung meiner Rechte.
Der Datencheck versucht damit, Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung grundlegend zusammen zu denken. Er findet seine Grundlage nicht in der Abwehr missbräuchlicher oder fehlerhafter Verwendung. Seine Grundlage ist vielmehr die Befähigung der Bürger*innen zur Erfassung der eigenen digitalen Repräsentation. Also der demokratische Ansatz als „mature digital citizen“ und die aufgeklärte Mündigkeit des Bürgers im digitalen Zeitalter. Als Mensch erlange ich so ein Stück meiner Souveränität zurück. Die Hoheit über meine Daten fängt bei dem Wissen darüber an, wo sie existieren.
Mehr zu dem Thema: Antrag der rot-rot-grünen Regierungsfraktionen „Volle Kontrolle für Bürger*innen – Einführung eines Online-Datenchecks für Berlin (Drucksache 18/1477)