Grundsteuer: CDU und SPD lehnen Entlastung des Wohnbereiches und soziale Härtefallklausel ab
Der Hauptausschuss hat gestern das Berliner Grundsteuermesszahlengesetz beraten. Grüne und Linke stellten Änderungsanträge für günstigere Messzahlen zur steuerlichen Entlastung des Wohnbereiches und zur Verbesserung der sozialen Härtefallklausel. Beide Anträge wurden von CDU und SPD ohne Gegenvorschläge abgelehnt.
Hierzu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, André Schulze:
„Die neuen Bewertungszahlen für die Grundsteuer sind ein richtiger Schritt, um Berlin weitere finanzielle Mittel zu gewähren. Die Neubewertung der Grundstücke bedeuten für Berlin etwa 35 Millionen Euro mehr Steuereinnahmen. Die zusätzlichen Einnahmen sollten dazu genutzt werden, die Wohnkosten für Eigentümerinnen und Mieterinnen zu senken. Im aktuellen Gesetzentwurf des Senats wird das Geld jedoch dafür verwendet, die Steuern auf Nicht-Wohn-Grundstücke zu senken. Dadurch verpasst die Regierung die Chance, die Betriebskosten für Mieterinnen in Berlin zu reduzieren.“
Dazu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion Die Linke, Sebastian Schlüsselburg:
„Es wird bei der neuen Grundsteuer zu einer noch unbekannten Zahl von Einzelfällen insbesondere im Osten kommen, bei der die Steuerlast deutlich steigen wird. Die vom Senat vorgeschlagene Härtefallregelung ist zu unbestimmt und ermächtigt allein die Finanzämter zur Festsetzung der Kriterien. Die Koalition verunsichert damit unnötig Menschen mit geringem Einkommen in selbstgenutztem Wohneigentum, ob sie durch die Klausel geschützt werden oder nicht. Deswegen haben wir eine klarere und rechtssichere Formulierung vorgeschlagen, wonach eine ernstliche Gefährdung der Existenz dann vorliegt, wenn es bei einem Jahreseinkommen nach WBS 180 (Einpersonenhaushalt: 21.600 Euro) Verdoppelung der Grundsteuer kommt.“