Das Klimasondervermögen braucht externen Sachverstand
Zu den Senats-Plänen für ein Sondervermögen „Klimaschutz, Resilienz und Transformation“ erklären die Fraktionsvorsitzenden Bettina Jarasch und Werner Graf:
„Die Klimakrise ist eine zentrale Herausforderung dieser Zeit. Deshalb befürworten wir das geplante Sondervermögen „Klimaschutz, Resilienz und Transformation“. Für die nötige Akzeptanz für Klimaschutzinvestitionen braucht es aber transparente Verfahren und eine sachgerechte Verteilung der Mittel. Mittel aus dem Sondervermögen dürfen ausschließlich in Klimaschutz und Klimaanpassungsmaßnahmen fließen. Unabdingbare Voraussetzung ist auch, dass es sich tatsächlich um zusätzliche Maßnahmen handelt. Das Sondervermögen darf zu keinem Verschiebebahnhof werden und nicht auf Kosten des Klimaschutzes im Kernhaushalt gehen.
Das im Gesetzentwurf vorgesehene Verfahren mit einem Lenkungsausschuss, bestehend ausschließlich aus Mitgliedern verschiedener Senatsverwaltungen, der aufgrund eines noch nicht näher beschriebenen Verfahrens die Projekte bewertet und eine Beschlussempfehlung an den Senat abgibt, lehnen wir ab. Es kann nicht sein, dass der Senat selbst seinen Projekten eine nicht überprüfbare Klimaschutzwirkung attestiert.
Deshalb haben wir zwei zentrale Forderungen an dieses Sondervermögen:
Erstens: Bei der Verwendung dieser Mittel muss der Schwerpunkt vor allem auf die Sektoren gelegt werden, die derzeit die meisten CO2 Emissionen verursachen und wo der Investitionsbedarf am größten ist: auf die Wärme- und Mobilitätswende.
Zweitens: Anstelle des Lenkungsausschusses braucht es ein unabhängiges Expert*innengremium aus Wissenschaft, Verbänden und zivilgesellschaftlichen Initiativen, das mit hohem wissenschaftlichen Anspruch eine Beurteilung und Priorisierung der Maßnahmen vornimmt. Die Wirkung von Klimaresilienzmaßnahmen ist noch schwerer zu ermitteln. Das lässt sich nur durch Fachleute zuverlässig einschätzen. Das Expert*innengremium soll durch das Abgeordnetenhaus von Berlin, auf Vorschlag des Senats, gewählt werden. Es beurteilt die zur Finanzierung durch das Sondervermögen vorgelegten Projekte hinsichtlich ihrer Wirksamkeit von CO2-Einsparungen und/oder der Stärkung der Klimaresilienz, priorisiert diese und legt seine Bewertung dem Abgeordnetenhaus und dem Senat gleichermaßen vor. So kann das Abgeordnetenhaus letztlich fachkundig über die Maßnahmen entscheiden, welche aus dem Sondervermögen zu finanzieren sind. Die parlamentarische Kontrolle wird gestärkt.“
Auf der Demonstration zusammen mit Klimaschutzverbänden am 7. November 2023 war auch Werner Graf anwesend.