Fünf Forderungen zum Schutz von Mieter*innen an die Berliner SPD-Fraktion

Anlässlich der Fraktionsklausur der Berliner SPD am Wochenende, die sich schwerpunktmäßig mit der Mietenpolitik befassen soll, kommentiert Katrin Schmidberger, mietenpolitische Sprecherin:
„Die Forderungen der Berliner SPD auf Bundesebene gehen in die richtige Richtung. Doch wer über viele Jahre selbst in Regierungsverantwortung steht und das Ressort leitet, kann sich nicht damit begnügen, den Bund in die Pflicht zu nehmen. Mieterschutz muss auch in der eigenen Regierungspraxis konsequent umgesetzt werden.
Dabei sind mindestens folgende Maßnahmen erforderlich:
1. Volksentscheid umsetzen: Der Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ muss durch ein Vergesellschaftungsgesetz für Wohnraum realisiert werden.
2. Zweckentfremdung bekämpfen: Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz ist zu verschärfen, um Schlupflöcher bei Ferienwohnungen und Leerstand zu schließen. Zusätzlich braucht es ein Moratorium für den Abriss intakter Wohnhäuser.
3. Wohnraumsicherungsgesetz schaffen: Es sollte ein Gesetz eingeführt werden, das verpflichtende WBS-Quoten für private Vermieter*innen festlegt, eine Verordnung für Möblierungszuschläge einführt, um Mieten für möbliertes Wohnen zu deckeln, und den Erhalt auslaufender Sozialbindungen sicherstellt.
4. Vorkaufsrecht stärken: Die Bezirke müssen wieder in die Lage versetzt werden, das Vorkaufsrecht auszuüben.
5. Rechte der Mieter*innen stärken: Mieter*innen brauchen konkrete Unterstützung, um sich gegen Mietwucher und Verstöße gegen die Mietpreisbremse zur Wehr zu setzen – sei es personell, juristisch oder strategisch. Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit den Bezirken gefragt.“